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Was gehört zur Abfallart Bodenbeläge, was nicht?

Zur Abfallart Bodenbeläge zählen diverse Beläge für den Fußboden.

Laminat

Parkett

PVC und Linoleum

Teppichboden

Bodenbeläge aus Stein

Klebereste

Schnittreste

Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da

Sortierhinweise zur Abfallart Bodenbeläge

Bodenbeläge sollten möglichst getrennt nach Materialart gesammelt werden. Dazu zählen beispielsweise Laminat, Parkett, Teppich, PVC oder Linoleum. Eine sortenreine Erfassung erleichtert die anschließende Aufbereitung und die Wahl des geeigneten Verwertungswegs. Soweit möglich, sollten Bodenbeläge bereits beim Ausbau von Klebstoffresten oder anderen Anhaftungen getrennt werden. Bei älteren PVC- oder Linoleumbelägen kann eine Prüfung auf asbesthaltige Bestandteile erforderlich sein.

Fakten rund um die Abfallart Bodenbeläge

Bodenbeläge bestehen aus unterschiedlichen Materialien und unterscheiden sich je nach Einsatzbereich in Aufbau und Zusammensetzung. Zu den häufigsten Bodenbelägen zählen Parkett, Laminat, Teppich, PVC und Linoleum. Parkett besteht überwiegend aus Holz, während Laminat aus mehreren miteinander verbundenen Materialschichten aufgebaut ist. Linoleum wird aus überwiegend natürlichen Rohstoffen hergestellt und kommt häufig in öffentlichen Gebäuden oder Gesundheitseinrichtungen zum Einsatz. PVC-Beläge zeichnen sich durch ihre hohe Widerstandsfähigkeit und vielseitigen Einsatzmöglichkeiten aus. Bei PVC- und Linoleumbelägen, die vor 1993 verlegt wurden, sollte vor Ausbau und Entsorgung geprüft werden, ob asbesthaltige Bestandteile vorhanden sind.

Recyclingwege der Abfallart Bodenbeläge

Sammlung und Sortierung

Nach der getrennten Erfassung werden Bodenbeläge entsprechend ihrer Materialart sortiert und für die weitere Behandlung vorbereitet. Je nach Material können Störstoffe, Klebstoffreste oder andere Anhaftungen entfernt werden.

Aufbereitung und Verwertung

Die weiteren Behandlungsschritte richten sich nach der jeweiligen Materialart. Geeignete Bodenbeläge können nach der Aufbereitung werkstofflichen Verwertungsverfahren zugeführt werden. Dabei werden sie unter anderem gereinigt, zerkleinert und für die weitere Verarbeitung vorbereitet. Materialien, die sich aufgrund ihrer Zusammensetzung oder möglicher Schadstoffbelastungen nicht werkstofflich verwerten lassen, werden entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben thermisch verwertet oder beseitigt.

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