Was gehört zur Abfallart Medikamente, was nicht?
Die Abfallart Medikamente umfasst Präparate in jeder Form. Neben nicht mehr gebrauchten oder überalterten Arzneimitteln kann es sich dabei auch um Fehlchargen handeln. Beispiele für Medikamente sind unter anderem:
Tabletten und Kapseln
Zäpfchen
Cremes und Pasten
Infusionen
Tropfen oder Säfte
Pulver
Sprays
Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da
Sortierhinweise zur Abfallart Medikamente
Nicht mehr benötigte oder abgelaufene Medikamente sollten getrennt gesammelt und entsprechend den regionalen Vorgaben entsorgt werden. Sie dürfen keinesfalls über Toilette, Waschbecken oder andere Abwasserwege entsorgt werden. In vielen Regionen können haushaltsübliche Mengen über den Restabfall entsorgt werden. Andernorts sind Schadstoffsammelstellen, Recyclinghöfe oder freiwillige Rücknahmestellen vorgesehen. Maßgeblich sind die Regelungen des örtlichen Entsorgungsträgers.Für medizinische Einrichtungen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen und andere gewerbliche Anfallstellen gelten abhängig von Art, Menge und Herkunft der Arzneimittel besondere Anforderungen. Dies betrifft beispielsweise:
- zytotoxische und zytostatische Arzneimittel,
- Arzneimittel mit gefährlichen Eigenschaften,
- Betäubungsmittel,
- kontaminierte Verpackungen oder Arbeitsmittel.
Diese Abfälle sollten eindeutig gekennzeichnet, gegen den Zugriff Unbefugter gesichert und in geeigneten Behältern bereitgestellt werden.
Fakten rund um die Abfallart Medikamente
Arzneimittel enthalten biologisch wirksame Stoffe. Daher müssen sie so gesammelt und entsorgt werden, dass weder Unbefugte auf sie zugreifen können noch Arzneimittelreste in das Abwasser gelangen. Für Betäubungsmittel gelten zusätzlich besondere Sicherungs- und Vernichtungsvorschriften. Ob ein Arzneimittelabfall als gefährlich einzustufen ist, richtet sich nicht allein nach der Produktgruppe. Entscheidend sind unter anderem Herkunft, Zusammensetzung und der zugehörige Abfallschlüssel. In der Abfallverzeichnis-Verordnung sind gefährliche Abfallarten mit einem Sternchen gekennzeichnet. Arzneimittelreste dürfen nicht in die Kanalisation gelangen. Kläranlagen können Arzneistoffe teilweise nicht vollständig entfernen, sodass Rückstände in Gewässer gelangen können.
Recyclingwege der Abfallart Medikamente
Sammlung und Einstufung
Die Medikamente werden nach Herkunft, Zusammensetzung und möglichen gefährlichen Eigenschaften eingestuft. Für unterschiedliche Arzneimittelgruppen können verschiedene Sammelbehälter und Nachweisverfahren erforderlich sein.
Thermische Behandlung
Nicht mehr verwendbare Arzneimittel werden in der Regel thermisch behandelt. Bei einer ordnungsgemäßen Verbrennung werden die enthaltenen Arzneistoffe weitgehend zerstört. Arzneimittel, die über den Restabfall entsorgt werden dürfen, gelangen abhängig vom regionalen Entsorgungssystem entweder direkt oder nach einer Vorbehandlung in eine Verbrennungsanlage.
Gefährliche Arzneimittelabfälle
Zytotoxische, zytostatische oder anderweitig gefährliche Arzneimittelabfälle werden getrennt gesammelt und dafür zugelassenen Behandlungsanlagen zugeführt.
Betäubungsmittel
Für nicht mehr benötigte Betäubungsmittel gelten besondere gesetzliche Anforderungen. Sie müssen so vernichtet werden, dass eine Wiedergewinnung ausgeschlossen ist; die konkrete Durchführung und Dokumentation richtet sich nach den betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben.
Auch Medikamente können je nach Zusammensetzung und Herkunft als gefährlicher Abfall eingestuft sein. REMONDIS unterstützt Sie bei der Auswahl des geeigneten Entsorgungswegs.
Standorte REMONDIS-Gruppe
Die Adressen aller REMONDIS-Unternehmen und -Niederlassungen weltweit finden Sie unter: