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Was gehört zur Abfallart Sperrmüll, was nicht?

Unter Sperrmüll versteht man bewegliche Gegenstände des privaten Hausrats, die aufgrund ihrer Größe nicht in die normalen Abfallbehälter oder -säcke passen. Wichtig ist, dass die Gegenstände vom Entsorgungsbetrieb per Hand abtransportiert werden können. Zu Sperrmüll zählt unter anderem:

Möbel

Regale

Matratzen

Kinderwagen

Teppiche (keine Verlegeware)

Sportgeräte

Herd

Kühlschrank

Weitere Elektrogroßgeräte

Schuhe

Kleidung

Geschirr

Flüssigkeiten aller Art

Farbreste

Säuren

Reinigungsmittel

Autoreifen

Autobatterien

Leuchststoffröhren

Energiesparlampen

Fenster

Zäune

Türen

Keramikgegenstände, wie Toilettenschüsseln oder Waschbecken

Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da

Sortierhinweise zur Abfallart Sperrmüll

Der Umgang mit Abfällen ist gesetzlich geregelt. Über legale Möglichkeiten der Sperrmüllentsorgung informiert die Kommune. Oft sind die Entsorgungswege verbraucherfreundlich im Internet aufgezeigt, es gibt schriftliches Informationsmaterial oder telefonische Auskünfte. Es ist ganz unterschiedlich, wie Kommunen die Entsorgung von Sperrmüll handhaben. Drei Wege haben sich bewährt:

  • Es gibt einen amtlichen Termin, an dem der Sperrmüll vom Straßenrand oder einem Sammelplatz abgeholt wird. Von Kommune zu Kommune gibt es unterschiedliche Regelungen, wann Sperrmüll, der von der Straße abgeholt werden soll, dorthin gestellt werden darf beziehungsweise bis wann er dort stehen muss, um mitgenommen zu werden.
  • Die zuständigen Entsorger holen den Sperrmüll an einem bestimmten Tag gegen Gebühr ab. Die dafür geltenden Bestimmungen muss man vorab erfragen und einhalten. Zum Beispiel listet man die abzuholenden Sachen auf, wobei dann gilt: Abgeholt wird nur, was auf der Liste steht. Oft kann man sich auch einen Sperrmüllcontainer bestellen, ihn befüllen und abholen lassen. Dabei darf man nur zugelassenen Sperrmüll in den Sammelcontainer geben – Informationen dazu gibt der Entsorgungsbetrieb.
  • Man bringt seinen Sperrmüll ohne Termin selbst zum zuständigen Entsorger. Dazu gibt es insbesondere in Städten Recycling- oder Wertstoffhöfe. 

Fakten rund um die Abfallart Sperrmüll

Man kann häufig beobachten, dass Menschen Sperrmüllhaufen am Straßenrand durchsuchen. Das ist verständlich, denn in einer Wegwerfgesellschaft wie der unseren landet auch manches Brauchbare im Sperrmüll. Doch das Durchstöbern von Sperrmüll und das Entnehmen von Dingen daraus ist Diebstahl. Der Sperrmüll gehört entweder noch dem ehemaligen Besitzer oder schon dem Entsorgungsunternehmen, von dem der Erzeuger erwartet, dass er ihn abholt und entsorgt.

Das Verbot der Entnahme wird aber auch vor einem anderen Hintergrund zunehmend wichtiger: Der Kreislaufwirtschaft entgehen Materialien und Werte. Der organisierte Wertstoffdiebstahl verursacht großen wirtschaftlichen Schaden. Zugleich kann von den teils rücksichtslos hinterlassenen Resten eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen.

Manche Entsorger kommen mit zwei Fahrzeugen zum Abholtermin und entscheiden vor Ort, ob sich darin noch Brauchbares, Wertstoffe und Wiederverwendbares befinden, oder auch, ob Sperrmüll darunter ist, der einer Spezialentsorgung bedarf. Der unbrauchbare Sperrmüll kommt in die mobile Müllpresse, der brauchbare oder gesondert zu entsorgende auf einen Transporter. Vielerorts gibt es inzwischen sehr innovative Lösungen zur sozialen Sperrmüllentsorgung, die das Spenden von noch brauchbarem Sperrmüll an gemeinnützige Organisationen erleichtert.

Sperrmüll

Recyclingwege der Abfallart Sperrmüll

Bislang wurde Sperrmüll überwiegend verbrannt, ein Recycling wertvoller Rohstoffe fand kaum statt. Umweltaktivisten befürworten die Öffnung der Sperrmüllsammlung für gewerbliche Entsorgungsunternehmen. Das fördere innovative Lösungen zur stofflichen Nutzung und hilft dem Umwelt- wie Klimaschutz. Sperrmüll für eine gewerbliche Sammlung zu öffnen, biete die große Chance, eine tatsächlich funktionierende Kreislaufführung der Rohstoffe zu entwickeln, die im Sperrmüll enthalten sind. Darum gibt es derzeit Forderungen, eine Sperrmüllverordnung mit Quoten zur Wiederverwendung und zum Recycling zu erlassen. So soll sichergestellt werden, dass die fünfstufige Abfallhierarchie auch für Sperrmüll umgesetzt wird.

Nach dem Abtransport des Sperrmülls wird zunächst sortiert. Die wertvollen Fraktionen wie Holz, Metall, Kunststoff, Papier, Pappe und Karton werden separiert und von den stofflich kaum nutzbaren Bestandteilen wie Matratzen oder Teppichböden getrennt. Während die klassischen Rohstoffe in zum Teil mehrstufigen Verfahren aufbereitet und von Störstoffen befreit werden, werden aus den anderen Materialien Ersatzbrennstoffe für den Einsatz in Feuerungsanlagen von Kraftwerken und Zementwerken hergestellt. Am Ende bleibt beim Sperrmüll-Recycling auf jeden Fall nichts übrig – alles wird genutzt.

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