Was gehört zur Abfallart Sperrmüll, was nicht?
Als Sperrmüll werden sperrige, bewegliche Gegenstände aus privaten Haushalten bezeichnet, die aufgrund ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht über die üblichen Restabfallbehälter entsorgt werden können. Zur Abfallart Sperrmüll können – abhängig von den örtlichen Annahmebedingungen – beispielsweise gehören:
Schränke, Tische und Stühle
Betten und Bettgestelle
Sofas und Sessel
Regale
Matratzen
Kinderwagen ohne elektrische Komponenten
größere Koffer und Taschen
lose Teppiche und Teppichläufer
sperrige Sport- und Freizeitgeräte ohne elektrische Bauteile
größere Haushaltsgegenstände aus Holz oder Kunststoff
Elektro- und Elektronikaltgeräte
Kühlschränke und Gefriergeräte
Herde und andere Elektrogroßgeräte
Batterien und Akkumulatoren
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
Farben, Lacke, Säuren und Reinigungsmittel
andere Flüssigkeiten und Chemikalien
Autoreifen und Fahrzeugteile
Fenster, Türen und Zäune aus Bau- oder Abbruchmaßnahmen
Toiletten, Waschbecken und andere Sanitärkeramik
Bauschutt, Fliesen und Bodenbeläge
fest verklebte Teppichböden
Restabfälle in Säcken oder Kartons
verpackte Kleinteile
gewerbliche Abfälle
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Sortierhinweise zur Abfallart Sperrmüll
Die Regelungen zur Sperrmüllentsorgung unterscheiden sich je nach Stadt oder Landkreis. Deshalb sollten vor der Bereitstellung die örtlichen Vorgaben des zuständigen Entsorgungsträgers geprüft werden.
Übliche Entsorgungswege sind:
- Abholung nach vorheriger Anmeldung
- Abholung an festgelegten kommunalen Terminen
- Bereitstellung eines geeigneten Containers
- Selbstanlieferung an einem Wertstoff- oder Recyclinghof
Dabei können Mengenbegrenzungen, Gebühren oder besondere Vorgaben für einzelne Gegenstände gelten. Auch der zulässige Bereitstellungszeitpunkt und der genaue Standort werden kommunal festgelegt. Sperrmüll sollte erst zu dem angegebenen Termin bereitgestellt und nach Materialarten soweit möglich vorsortiert werden. Nicht angemeldete oder ausgeschlossene Abfälle können zurückbleiben und müssen anschließend gesondert entsorgt werden. Elektrogeräte dürfen nur über die dafür vorgesehenen Sammel- und Rücknahmesysteme erfasst werden. Kommunen können zwar eine gemeinsame Abholung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten anbieten, die Geräte müssen dabei jedoch getrennt gehalten und den Vorgaben des Elektrogesetzes entsprechend behandelt werden.
Fakten rund um die Abfallart Sperrmüll
Sperrmüll ist keine einheitliche Materialfraktion. Er kann Gegenstände aus Holz, Metall, Kunststoff, Textilien, Schaumstoffen und Materialverbunden enthalten.
Welche Bestandteile anschließend verwertet werden können, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- Art und Zusammensetzung der Gegenstände
- Zustand und Verschmutzung
- Möglichkeit einer getrennten Erfassung
- vorhandenen Beschichtungen und Materialverbunden
- technischer Ausstattung der Sortier- und Behandlungsanlage
- regional verfügbaren Verwertungswegen
Noch gebrauchsfähige Möbel und Haushaltsgegenstände können vor ihrer Entsorgung beispielsweise verkauft, verschenkt oder einer geeigneten Wiederverwendungseinrichtung übergeben werden. Als Wiederverwendung gilt rechtlich die erneute Nutzung eines Erzeugnisses, bevor es zu Abfall geworden ist. Sobald Gegenstände als Abfall bereitgestellt wurden, sollten sie nicht ohne Zustimmung des Eigentümers oder des zuständigen Entsorgungsträgers entnommen werden. Die rechtliche Bewertung hängt von den örtlichen Regelungen, den Eigentumsverhältnissen und dem konkreten Bereitstellungsvorgang ab. Die pauschale Aussage, jede Entnahme sei automatisch Diebstahl, sollte daher nicht verwendet werden.
Recyclingwege der Abfallart Sperrmüll
Sammlung und Annahmekontrolle
Der Sperrmüll wird im Rahmen einer angemeldeten Abholung oder an einer Annahmestelle übernommen. Dabei wird geprüft, ob die bereitgestellten Gegenstände den jeweiligen Annahmebedingungen entsprechen. Ausgeschlossene Abfälle wie Schadstoffe, Elektroaltgeräte, Batterien oder Bauabfälle werden getrennt erfasst oder zurückgewiesen.
Prüfung auf weitere Nutzung
Je nach Sammelsystem kann vor oder nach der Annahme geprüft werden, ob einzelne Gegenstände noch gebrauchsfähig sind. Für eine tatsächliche Wiederverwendung müssen die Gegenstände geeignet, funktionsfähig und sicher sein. Ob entsprechende Strukturen vorhanden sind, hängt vom jeweiligen Entsorgungskonzept ab.
Sortierung
Der Sperrmüll wird mechanisch oder manuell sortiert. Dabei können unter anderem folgende Fraktionen abgetrennt werden:
- Holz
- Metalle
- Kunststoffe
- Textilien
- Papier und Karton
- Polster- und Schaumstoffmaterialien
- heizwertreiche Fraktionen
- nicht verwertbare Restfraktionen
Nicht jede Anlage trennt dieselben Materialien. Die erreichbaren Fraktionen hängen von der Zusammensetzung des Sperrmülls und der eingesetzten Anlagentechnik ab.
Aufbereitung der Materialfraktionen
Getrennte Holz-, Metall-, Kunststoff- oder Papierfraktionen können weiter aufbereitet und geeigneten Verwertungsverfahren zugeführt werden. Ob eine stoffliche Verwertung möglich ist, richtet sich nach Materialqualität, Verunreinigungen, Beschichtungen und den Anforderungen der jeweiligen Verwertungsanlage.
Energetische Verwertung
Brennbare Bestandteile, die nicht stofflich verwertet werden können, können abhängig von ihrer Zusammensetzung thermisch behandelt oder zu einer heizwertreichen Fraktion aufbereitet werden. Der konkrete Einsatz richtet sich nach den Anforderungen und der Zulassung der jeweiligen Anlage.
Behandlung der Restfraktionen
Nicht verwertbare oder bei der Sortierung ausgeschleuste Bestandteile werden einem dafür zugelassenen Behandlungs- oder Entsorgungsweg zugeführt.
REMONDIS bietet Lösungen für die Abholung, Sortierung und Behandlung sperriger Haushaltsgegenstände.
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