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Was gehört zur Abfallart Sperrmüll, was nicht?

Als Sperrmüll werden sperrige, bewegliche Gegenstände aus privaten Haushalten bezeichnet, die aufgrund ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht über die üblichen Restabfallbehälter entsorgt werden können. Zur Abfallart Sperrmüll können – abhängig von den örtlichen Annahmebedingungen – beispielsweise gehören:

Schränke, Tische und Stühle

Betten und Bettgestelle

Sofas und Sessel

Regale

Matratzen

Kinderwagen ohne elektrische Komponenten

größere Koffer und Taschen

lose Teppiche und Teppichläufer

sperrige Sport- und Freizeitgeräte ohne elektrische Bauteile

größere Haushaltsgegenstände aus Holz oder Kunststoff

Elektro- und Elektronikaltgeräte

Kühlschränke und Gefriergeräte

Herde und andere Elektrogroßgeräte

Batterien und Akkumulatoren

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen

Farben, Lacke, Säuren und Reinigungsmittel

andere Flüssigkeiten und Chemikalien

Autoreifen und Fahrzeugteile

Fenster, Türen und Zäune aus Bau- oder Abbruchmaßnahmen

Toiletten, Waschbecken und andere Sanitärkeramik

Bauschutt, Fliesen und Bodenbeläge

fest verklebte Teppichböden

Restabfälle in Säcken oder Kartons

verpackte Kleinteile

gewerbliche Abfälle

Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da

Sortierhinweise zur Abfallart Sperrmüll

Die Regelungen zur Sperrmüllentsorgung unterscheiden sich je nach Stadt oder Landkreis. Deshalb sollten vor der Bereitstellung die örtlichen Vorgaben des zuständigen Entsorgungsträgers geprüft werden.

Übliche Entsorgungswege sind:

  • Abholung nach vorheriger Anmeldung
  • Abholung an festgelegten kommunalen Terminen
  • Bereitstellung eines geeigneten Containers
  • Selbstanlieferung an einem Wertstoff- oder Recyclinghof

Dabei können Mengenbegrenzungen, Gebühren oder besondere Vorgaben für einzelne Gegenstände gelten. Auch der zulässige Bereitstellungszeitpunkt und der genaue Standort werden kommunal festgelegt. Sperrmüll sollte erst zu dem angegebenen Termin bereitgestellt und nach Materialarten soweit möglich vorsortiert werden. Nicht angemeldete oder ausgeschlossene Abfälle können zurückbleiben und müssen anschließend gesondert entsorgt werden. Elektrogeräte dürfen nur über die dafür vorgesehenen Sammel- und Rücknahmesysteme erfasst werden. Kommunen können zwar eine gemeinsame Abholung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten anbieten, die Geräte müssen dabei jedoch getrennt gehalten und den Vorgaben des Elektrogesetzes entsprechend behandelt werden.

Fakten rund um die Abfallart Sperrmüll

Sperrmüll ist keine einheitliche Materialfraktion. Er kann Gegenstände aus Holz, Metall, Kunststoff, Textilien, Schaumstoffen und Materialverbunden enthalten.

Welche Bestandteile anschließend verwertet werden können, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Art und Zusammensetzung der Gegenstände
  • Zustand und Verschmutzung
  • Möglichkeit einer getrennten Erfassung
  • vorhandenen Beschichtungen und Materialverbunden
  • technischer Ausstattung der Sortier- und Behandlungsanlage
  • regional verfügbaren Verwertungswegen

Noch gebrauchsfähige Möbel und Haushaltsgegenstände können vor ihrer Entsorgung beispielsweise verkauft, verschenkt oder einer geeigneten Wiederverwendungseinrichtung übergeben werden. Als Wiederverwendung gilt rechtlich die erneute Nutzung eines Erzeugnisses, bevor es zu Abfall geworden ist. Sobald Gegenstände als Abfall bereitgestellt wurden, sollten sie nicht ohne Zustimmung des Eigentümers oder des zuständigen Entsorgungsträgers entnommen werden. Die rechtliche Bewertung hängt von den örtlichen Regelungen, den Eigentumsverhältnissen und dem konkreten Bereitstellungsvorgang ab. Die pauschale Aussage, jede Entnahme sei automatisch Diebstahl, sollte daher nicht verwendet werden.

Recyclingwege der Abfallart Sperrmüll

Sammlung und Annahmekontrolle

Der Sperrmüll wird im Rahmen einer angemeldeten Abholung oder an einer Annahmestelle übernommen. Dabei wird geprüft, ob die bereitgestellten Gegenstände den jeweiligen Annahmebedingungen entsprechen. Ausgeschlossene Abfälle wie Schadstoffe, Elektroaltgeräte, Batterien oder Bauabfälle werden getrennt erfasst oder zurückgewiesen.

Prüfung auf weitere Nutzung

Je nach Sammelsystem kann vor oder nach der Annahme geprüft werden, ob einzelne Gegenstände noch gebrauchsfähig sind. Für eine tatsächliche Wiederverwendung müssen die Gegenstände geeignet, funktionsfähig und sicher sein. Ob entsprechende Strukturen vorhanden sind, hängt vom jeweiligen Entsorgungskonzept ab.

Sortierung

Der Sperrmüll wird mechanisch oder manuell sortiert. Dabei können unter anderem folgende Fraktionen abgetrennt werden:

  • Holz
  • Metalle
  • Kunststoffe
  • Textilien
  • Papier und Karton
  • Polster- und Schaumstoffmaterialien
  • heizwertreiche Fraktionen
  • nicht verwertbare Restfraktionen

Nicht jede Anlage trennt dieselben Materialien. Die erreichbaren Fraktionen hängen von der Zusammensetzung des Sperrmülls und der eingesetzten Anlagentechnik ab.

Aufbereitung der Materialfraktionen

Getrennte Holz-, Metall-, Kunststoff- oder Papierfraktionen können weiter aufbereitet und geeigneten Verwertungsverfahren zugeführt werden. Ob eine stoffliche Verwertung möglich ist, richtet sich nach Materialqualität, Verunreinigungen, Beschichtungen und den Anforderungen der jeweiligen Verwertungsanlage.

Energetische Verwertung

Brennbare Bestandteile, die nicht stofflich verwertet werden können, können abhängig von ihrer Zusammensetzung thermisch behandelt oder zu einer heizwertreichen Fraktion aufbereitet werden. Der konkrete Einsatz richtet sich nach den Anforderungen und der Zulassung der jeweiligen Anlage.

Behandlung der Restfraktionen

Nicht verwertbare oder bei der Sortierung ausgeschleuste Bestandteile werden einem dafür zugelassenen Behandlungs- oder Entsorgungsweg zugeführt.

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