Regeln

Nur Wörter mit 2 oder mehr Zeichen werden akzeptiert.
Maximal 200 Zeichen insgesamt.
Leerzeichen werden zur Trennung von Worten verwendet, "" kann für die Suche nach ganzen Zeichenfolgen benutzt werden (keine Indexsuche).
UND, ODER und NICHT sind Suchoperatoren, die den standardmäßigen Operator überschreiben.
+/|/- entspricht UND, ODER und NICHT als Operatoren.
Alle Suchbegriffe werden in Kleinschreibung umgewandelt.

Was gehört zur Abfallart Holz, was nicht?

Zur Abfallart Holz zählen unterschiedliche Holzabfälle aus Industrie, Gewerbe, Bau- und Abbruchtätigkeiten sowie privaten Haushalten. Je nach Herkunft und Behandlung werden sie entsprechend der Altholzverordnung den Kategorien A I bis A IV zugeordnet.

Beschichtete Arbeitsplatten

Obstkisten

Deckenpaneele

Dielen

Parkett

Holzregale

Hölzer, lackiert und verleimt

Innentüren und Zargen

Möbelholz

Palettenholz

Schalhölzer

Spanplatten

Abbruchholz

Bauholz

Verpackungsholz

Außentüren

Bahnschwellen

Dachstühle

Fenster

Dämmplatten

Gartenzäune

Gartenmöbel

Gartenabfälle

Imprägnierte Hölzer

PCB-haltiges Altholz

Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da

Sortierhinweise zur Abfallart Holz

Gewerbliche Abfallerzeuger müssen bei der Abfallart Holz die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) beachten. Mit dem Ziel, geeignete Stoffe für den Recyclingprozess zu gewinnen, sieht sie eine Getrenntsammlungspflicht vor. Das anfallende Holz ist demnach möglichst direkt im Betrieb getrennt von anderen Abfallarten zu erfassen, und zwar möglichst sortenrein. Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, müssen aber umfänglich begründet und dokumentiert werden.

Fakten rund um die Abfallart Holz

Die Altholzverordnung unterscheidet verschiedene Altholzkategorien anhand der Behandlung und möglicher Schadstoffbelastungen.

Kategorie A I
Naturbelassenes oder ausschließlich mechanisch bearbeitetes Altholz, das keine oder nur geringe holzfremde Verunreinigungen aufweist.

Kategorie A II
Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes oder lackiertes Altholz ohne halogenorganische Beschichtungen und ohne Holzschutzmittel.

Kategorie A III
Altholz mit halogenorganischen Beschichtungen, jedoch ohne Holzschutzmittel.

Kategorie A IV
Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz oder Altholz mit sonstigen Schadstoffbelastungen, das besonderen Anforderungen an die Entsorgung unterliegt.

Welche Behandlung oder Verwertung möglich ist, richtet sich nach der jeweiligen Altholzkategorie sowie den gesetzlichen Vorgaben.

Recyclingwege der Abfallart Holz

Sammlung und Sortierung

Nach der getrennten Erfassung wird das Altholz entsprechend seiner Kategorie sortiert und kontrolliert. Fremdstoffe wie Metalle, Kunststoffe oder mineralische Bestandteile werden entfernt.

Aufbereitung

Geeignete Holzabfälle werden zerkleinert und für die weitere Verwendung aufbereitet. Welche Verfahren eingesetzt werden, richtet sich nach der Altholzkategorie und der Materialqualität.

Verwertung

Je nach Kategorie können Holzabfälle unterschiedlichen Verwertungsverfahren zugeführt werden. Geeignete Althölzer werden beispielsweise als Ausgangsmaterial für Holzwerkstoffe genutzt. Holzabfälle, die sich nicht stofflich verwerten lassen oder für die andere Vorgaben gelten, können – sofern die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind – thermisch behandelt werden.

Jetzt Entsorgungsangebot anfordern

Sie haben größere Mengen Altholz abzugeben? Wir unterstützen Sie bei der korrekten Zuordnung und stellen Ihnen einen passenden Container bereit.

Sprechen Sie mit uns

Standorte REMONDIS-Gruppe

Die Adressen aller REMONDIS-Unternehmen und -Niederlassungen weltweit finden Sie unter:

remondis-standorte.de