Was gehört zur Abfallart Energiesparlampen, was nicht?
Energiesparlampen zählen zur Sammelgruppe 3 der Elektro- und Elektronikaltgeräte. Diese Sammelgruppe bezieht sich auf Lampen, also sämtliche Beleuchtungskörper wie Leuchtstoffröhren, LEDs und eben Energiesparlampen.
Leuchtstoffröhren
Energiesparlampen
LEDs
Jegliche andere Art von Elektroaltgerät oder Abfall muss strikt getrennt von der Gerätekategorie Lampen gesammelt werden.
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Sortierhinweise zur Abfallart Energiesparlampen
Energiesparlampen zählen zu den Elektro- und Elektronikaltgeräte und dürfen nicht über den Restabfall entsorgt werden. Sie sind bei Wertstoffhöfen, kommunalen Sammelstellen oder den gesetzlich vorgesehenen Rücknahmestellen des Handels abzugeben. Einige Energiesparlampen enthalten Quecksilber und müssen deshalb getrennt gesammelt und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben behandelt werden.
Fakten rund um die Abfallart Energiesparlampen
Energiesparlampen erzeugen Licht mit einem geringeren Stromverbrauch als klassische Glühlampen und weisen in der Regel eine längere Lebensdauer auf. Seit Inkrafttreten der europäischen Vorgaben zur Energieeffizienz wurden klassische Glühlampen schrittweise durch energieeffizientere Beleuchtungstechnologien ersetzt. Dazu zählen unter anderem Energiesparlampen und LED-Lampen. Da Energiesparlampen elektronische Bauteile und teilweise Quecksilber enthalten, unterliegen sie den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und müssen getrennt gesammelt werden.
Recyclingwege der Abfallart Energiesparlampen
Sammlung und Sortierung
Nach der getrennten Erfassung werden Energiesparlampen in spezialisierten Anlagen angenommen und für die weitere Behandlung vorbereitet.
Demontage und Materialtrennung
Die Lampen werden in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt. Dabei werden unter anderem Glas, Metalle, Kunststoffe sowie elektronische Komponenten voneinander getrennt. Enthaltenes Quecksilber wird in dafür vorgesehenen Verfahren separat erfasst und behandelt.
Aufbereitung und Verwertung
Die getrennten Materialfraktionen werden anschließend geeigneten Verwertungsverfahren zugeführt. Nicht verwertbare oder schadstoffhaltige Bestandteile werden entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben behandelt und entsorgt.
REMONDIS betreibt hierfür spezialisierte Rückbauzentren mit auf die Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ausgelegten Anlagen.
REMONDIS unterstützt Unternehmen und Kommunen bei der Sammlung, dem Transport und der Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.