Was gehört zur Abfallart Ölhaltige Betriebsmittel, was nicht?
Die Abfallart ölhaltige Betriebsmittel umfasst alle Materialien, die mit Öl, Schmiermitteln oder Fett in Kontakt gekommen sind. Mit dazu gehören zum Beispiel:
Putzlappen, Putzwolle und Filterpapier
Schutzkleidung, Handschuhe und Textilreste
Genutzte Ölbindemittel und Aufsaugmittel
Verschmutzte Kartonagen, Papier und Abdeckfolien
Ölverschmutzte Teile wie Ölfilter, Filter, Filterpatronen
Spraydosen, jeglichen Inhaltes
Behälter und Verpackungen, leer oder gefüllt, jeglichen Inhaltes
Bauschutt mit Ölanhaftungen
Schlämme aus Tankreinigung
Ölverschmutzte Materialien, an denen asbesthaltige oder reaktive Stoffe haften
Schläuche, Hydraulikschläuche und sonstige Anlagenteile
Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da
Sortierhinweise zur Abfallart Ölhaltige Betriebsmittel
Ölhaltige Betriebsmittel können aufgrund ihrer Eigenschaften besondere Anforderungen an Sammlung, Lagerung und Transport stellen. Je nach Art und Zusammensetzung sind die geltenden abfall- und gefahrgutrechtlichen Vorgaben zu beachten. Für die Sammlung werden geeignete und zugelassene Behälter verwendet. Je nach Art und Menge der Abfälle kommen beispielsweise ASP-Behälter oder Deckelmulden zum Einsatz.
Fakten rund um die Abfallart Ölhaltige Betriebsmittel
Ölhaltige Betriebsmittel entstehen unter anderem in Kfz-Werkstätten, metallverarbeitenden Betrieben sowie in industriellen Produktionsprozessen. Hierzu zählen beispielsweise ölverschmutzte Putzlappen, Bindemittel, Filtermaterialien oder Schutzkleidung. Der geeignete Behandlungsweg richtet sich nach Art, Zusammensetzung und Verschmutzungsgrad der jeweiligen Materialien. Eine getrennte Erfassung erleichtert die Auswahl geeigneter Verwertungs- oder Entsorgungsverfahren.
Recyclingwege der Abfallart Ölhaltige Betriebsmittel
Sammlung und Sortierung
Die ölhaltigen Betriebsmittel werden entsprechend ihrer Art und Beschaffenheit getrennt gesammelt und für die weitere Behandlung vorbereitet.
Stoffliche Verwertung
Ölverschmutzte Metallteile können – sofern dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist – gereinigt und anschließend metallurgischen Verwertungsverfahren zugeführt werden.
Energetische Verwertung
Ölhaltige Bindemittel, Filtermaterialien, Putzlappen oder vergleichbare Materialien können – abhängig von ihrer Zusammensetzung und den geltenden rechtlichen Vorgaben – einer energetischen Verwertung in dafür zugelassenen Anlagen zugeführt werden.
Entsorgung
Materialien, die sich nicht für eine Verwertung eignen, werden entsprechend den geltenden gesetzlichen Anforderungen geeigneten Entsorgungsverfahren zugeführt.
Wer ölhaltige Betriebsmittel sicher, wirtschaftlich und fachgerecht entsorgen möchte, braucht professionelle Unterstützung.
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