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Was gehört zur Abfallart Ölhaltige Betriebsmittel, was nicht?

Die Abfallart ölhaltige Betriebsmittel umfasst alle Materialien, die mit Öl, Schmiermitteln oder Fett in Kontakt gekommen sind. Mit dazu gehören zum Beispiel:

Putzlappen, Putzwolle und Filterpapier

Schutzkleidung, Handschuhe und Textilreste

Genutzte Ölbindemittel und Aufsaugmittel

Verschmutzte Kartonagen, Papier und Abdeckfolien

Ölverschmutzte Teile wie Ölfilter, Filter, Filterpatronen

Spraydosen, jeglichen Inhaltes

Behälter und Verpackungen, leer oder gefüllt, jeglichen Inhaltes

Bauschutt mit Ölanhaftungen

Schlämme aus Tankreinigung

Ölverschmutzte Materialien, an denen asbesthaltige oder reaktive Stoffe haften

Schläuche, Hydraulikschläuche und sonstige Anlagenteile

Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da

Sortierhinweise zur Abfallart Ölhaltige Betriebsmittel

Ölhaltige Betriebsmittel können aufgrund ihrer Eigenschaften besondere Anforderungen an Sammlung, Lagerung und Transport stellen. Je nach Art und Zusammensetzung sind die geltenden abfall- und gefahrgutrechtlichen Vorgaben zu beachten. Für die Sammlung werden geeignete und zugelassene Behälter verwendet. Je nach Art und Menge der Abfälle kommen beispielsweise ASP-Behälter oder Deckelmulden zum Einsatz.

Fakten rund um die Abfallart Ölhaltige Betriebsmittel

Ölhaltige Betriebsmittel entstehen unter anderem in Kfz-Werkstätten, metallverarbeitenden Betrieben sowie in industriellen Produktionsprozessen. Hierzu zählen beispielsweise ölverschmutzte Putzlappen, Bindemittel, Filtermaterialien oder Schutzkleidung. Der geeignete Behandlungsweg richtet sich nach Art, Zusammensetzung und Verschmutzungsgrad der jeweiligen Materialien. Eine getrennte Erfassung erleichtert die Auswahl geeigneter Verwertungs- oder Entsorgungsverfahren.

Recyclingwege der Abfallart Ölhaltige Betriebsmittel

Sammlung und Sortierung

Die ölhaltigen Betriebsmittel werden entsprechend ihrer Art und Beschaffenheit getrennt gesammelt und für die weitere Behandlung vorbereitet.

Stoffliche Verwertung

Ölverschmutzte Metallteile können – sofern dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist – gereinigt und anschließend metallurgischen Verwertungsverfahren zugeführt werden.

Energetische Verwertung

Ölhaltige Bindemittel, Filtermaterialien, Putzlappen oder vergleichbare Materialien können – abhängig von ihrer Zusammensetzung und den geltenden rechtlichen Vorgaben – einer energetischen Verwertung in dafür zugelassenen Anlagen zugeführt werden.

Entsorgung

Materialien, die sich nicht für eine Verwertung eignen, werden entsprechend den geltenden gesetzlichen Anforderungen geeigneten Entsorgungsverfahren zugeführt.

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Wer ölhaltige Betriebsmittel sicher, wirtschaftlich und fachgerecht entsorgen möchte, braucht professionelle Unterstützung.

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