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Was gehört zur Abfallart Sandfangrückstände, was nicht?

In den Sandfängen von Kläranlagen werden die mineralischen Bestandteile abgeschieden, die über das Abwasser zur Kläranlage gelangen. Neben Sand und Kies setzen sich dort weitere im Abwasser transportierte Fest- oder Schwebstoffe ab. Abhängig von den Gegebenheiten der Kläranlage und der Reinigungsleistung des Sandwäschers, enthalten Sandfangrückstände auch noch mehr oder weniger Fremdstoffe, zum Beispiel Glas- oder Metallteile und organische Reststoffe. Der Gehalt an Schwermetallen und organischen Inhalts- und Schadstoffen kann unter optimierten Bedingungen gering sein. Welche Parameter im Entsorgungsfall zu untersuchen sind, ergibt sich daraus, welche Regelungen für den vorgesehenen Entsorgungsweg maßgeblich sind. Für die Probenahme und Analytik sind die in den Regelungen genannten oder aktuelle Vorschriften zu verwenden.

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Sortierhinweise zur Abfallart Sandfangrückstände

Bei Sandfangrückständen aus kommunalen Kläranlagen, besonders bei solchen, die einer nachgeschalteten Sandreinigungsanlage zugeführt werden, handelt es sich um nicht gefährlichen Abfall. Mineralische Rückstände aus Leichtflüssigkeitsabscheidern von Kfz-Werkstätten, Tankstellen und sonstigen gewerblichen Grundstücken, auf denen Einsatz- oder Brennstoffe auf Mineralölbasis verwendet werden, sind dagegen gefährlicher Abfall. Der Inhalt sonstiger Sandfänge bedarf einer Einzelbeurteilung.

Fakten rund um die Abfallart Sandfangrückstände

Einsatzmöglichkeiten für qualitativ geeignete Sandfangrückstände finden sich in der Beton- oder Zementindustrie. Beim Einsatz in Bauprodukten sind gegebenenfalls einschlägige Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik relevant. Der Einsatz im landwirtschaftlichen, landbaulichen und gärtnerischen Bereich oder zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen ist in der Regel nicht möglich: Sandfangrückstände sind nicht in den Positivlisten der Bioabfall- und Düngemittelverordnung sowie des Leitfadens zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen aufgeführt. Um Sandfangrückstände weiterhin deponieren zu können, müssen sie mit dem Ziel einer wesentlichen Reduktion des organischen Anteils behandelt werden. Sollen Sandfangrückstände stofflich verwertet werden, sind außerdem hygienische Aspekte zu berücksichtigen.

Recyclingwege der Abfallart Sandfangrückstände

Je nach Belastungsgrad werden Sandfänge nach mineralischer Aufbereitung entweder auf Deponien oder als Deponiebaustoff verwertet. Zur Entsorgung ist eine Deklarationsanalyse gemäß den abfallrechtlichen Regelwerken erforderlich. Lösungen zur Sandaufbereitung beinhalten die folgenden Verfahrensschritte:

Sandannahme: Aufnehmen, Zwischenspeichern, Transportieren und Abscheiden von Störstoffen
Grobstoffe: Absieben, Waschen, Entwässern und Verdichten
Mineralische Fraktion: Abscheiden, Waschen und Entwässern mit geringem Glühverlust
Organische Fraktion: Abscheiden, Entwässern und Verdichten
Betriebswasser: Aufbereitung für ressourcen- und kostensparende Kreislaufführung
Abgetrennter Schlamm: Entwässern auf einen Feststoffgehalt von über 50 Prozent

REMONDIS ist in der Lage, für jeden Sand das entsprechende Konzept zu erstellen und optimale und zuverlässige Technik zu liefern. Unsere Verfahren und Maschinen zeichnen sich durch robusten, langlebigen Betrieb mit geringem Wartungsaufwand aus. Auch punkten sie durch hohe Abscheideleistung (Abscheidegrade von mehr als 95 Prozent) und hervorragenden Glühverlust (Reduktion des organischen Anteils auf unter 3 Prozent).

Durch eine thermische Behandlung auch ungewaschener Sandfangrückstände in Müllverbrennungsanlagen wird sowohl die für eine Deponierung erforderliche Mineralisierung als auch die für eine stoffliche Verwertung erwünschte Hygienisierung dieser Abfälle erreicht.

Eine im Rahmen einer Mono- oder Mitkompostierung erfolgende Vorbehandlung von Sandfangrückständen kann dann sinnvoll sein, wenn dadurch die organischen Bestandteile so weit reduziert werden, dass auch nach den aktuellen Vorschriften eine Ablagerung als Abfall zur Beseitigung auf Deponien möglich ist. Sofern im Einzelfall die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist es darüber hinaus auch grundsätzlich möglich, durch Mono- oder Mitkompostierung behandelte Sandfangrückstände als Abfall zur Verwertung bei der Rekultivierung oder dem Bau von Deponien einzusetzen.

Ob eine andere Behandlung von Sandfangrückständen notwendig und sinnvoll ist als eine direkt auf der Kläranlage vorgenommene Sandwäsche, hängt vom Einzelfall ab. Mit einer Behandlung in einer Bodenbehandlungsanlage können bestimmte Schadstoffe gezielt entfernt werden. Die Bodenbehandlungsanlage muss aber ausdrücklich für Sandfangrückstände zugelassen sein.

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