Was gehört zur Abfallart Sandfangrückstände, was nicht?
In den Sandfängen von Kläranlagen werden die mineralischen Bestandteile abgeschieden, die über das Abwasser zur Kläranlage gelangen. Neben Sand und Kies setzen sich dort weitere im Abwasser transportierte Fest- oder Schwebstoffe ab. Abhängig von den Gegebenheiten der Kläranlage und der Reinigungsleistung des Sandwäschers, enthalten Sandfangrückstände auch noch mehr oder weniger Fremdstoffe, zum Beispiel Glas- oder Metallteile und organische Reststoffe. Der Gehalt an Schwermetallen und organischen Inhalts- und Schadstoffen kann unter optimierten Bedingungen gering sein. Welche Parameter im Entsorgungsfall zu untersuchen sind, ergibt sich daraus, welche Regelungen für den vorgesehenen Entsorgungsweg maßgeblich sind. Für die Probenahme und Analytik sind die in den Regelungen genannten oder aktuelle Vorschriften zu verwenden.
Zur Abfallart können insbesondere gehören:
Rückstände aus Sandfängen kommunaler Kläranlagen
Rückstände aus nachgeschalteten Sandwaschanlagen
vergleichbare mineralische Rückstände aus der Abwasserbehandlung
Inhalte aus Leichtflüssigkeits- oder Ölabscheidern
ölhaltige Schlämme
Straßenkehricht
Rechengut
Klärschlämme
mineralische Rückstände aus gewerblichen Anlagen mit abweichender Zusammensetzung
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Sortierhinweise zur Abfallart Sandfangrückstände
Sandfangrückstände sollten getrennt von Rechengut, Klärschlamm, Inhalten aus Leichtflüssigkeitsabscheidern und anderen Abfallarten erfasst werden. Ob es sich um gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfall handelt, ist anhand der Herkunft und Beschaffenheit des Materials sowie der abfallrechtlichen Einstufung zu beurteilen. Sandfangrückstände aus kommunalen Kläranlagen sind daher nicht pauschal immer als nicht gefährlich einzustufen. Für gewerbliche Sandfänge oder Abscheiderinhalte kann aufgrund möglicher Verunreinigungen eine gesonderte Bewertung erforderlich sein. Die Abfallverzeichnis-Verordnung sieht vor, dass Abfälle anhand des passenden Abfallschlüssels und ihrer gefahrenrelevanten Eigenschaften eingestuft werden. Vor der Annahme können eine repräsentative Probenahme und eine Deklarationsanalyse erforderlich sein. Der notwendige Untersuchungsumfang richtet sich nach dem vorgesehenen Entsorgungsweg und den Anforderungen der jeweiligen Anlage.
Fakten rund um die Abfallart Sandfangrückstände
Die Zusammensetzung von Sandfangrückständen hängt unter anderem vom Einzugsgebiet, der eingesetzten Anlagentechnik und der Reinigungsleistung des Sandwäschers ab. Durch eine Sandwäsche können organische Bestandteile und Fremdstoffe von der mineralischen Fraktion getrennt werden. Ob der aufbereitete Sand anschließend verwertet werden kann, richtet sich nach seiner Beschaffenheit, den Analyseergebnissen und den Anforderungen des jeweiligen Verwendungswegs. Eine Verwendung in Bauprodukten oder technischen Bauwerken ist nicht allein aufgrund des mineralischen Charakters zulässig. Es müssen die jeweils einschlägigen technischen, abfallrechtlichen und gegebenenfalls bauproduktrechtlichen Anforderungen erfüllt sein. Die Ersatzbaustoffverordnung regelt nur die dort ausdrücklich erfassten mineralischen Ersatzbaustoffe und deren Einbau in technische Bauwerke; Sandfangrückstände sind daher nicht automatisch als geregelter Ersatzbaustoff einsetzbar. Auch eine Aufbringung auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden ist nicht generell zulässig. Die Bioabfallverordnung enthält eine abschließende Liste der für eine Verwertung auf Böden geeigneten Materialien und stellt zusätzlich Anforderungen an Behandlung, Schadstoffgehalte und Hygiene.
Recyclingwege der Abfallart Sandfangrückstände
Annahme und Untersuchung
Vor der Behandlung werden Herkunft, Menge und Beschaffenheit der Sandfangrückstände geprüft. Je nach vorgesehenem Entsorgungsweg kann eine Deklarationsanalyse erforderlich sein.
Abtrennung von Störstoffen
Grobstoffe wie Glas, Metall, Kunststoffe oder andere Fremdmaterialien werden soweit technisch möglich ausgesiebt und getrennt weiterbehandelt.
Sandwäsche
Bei der Sandwäsche werden mineralische und organische Bestandteile voneinander getrennt. Die mineralische Fraktion wird gewaschen und entwässert, während abgetrennte organische Bestandteile und Schlämme weiteren Behandlungswegen zugeführt werden.
Aufbereitung des Prozesswassers
Das bei der Behandlung eingesetzte Wasser kann aufbereitet und innerhalb der Anlage erneut verwendet werden. Ob und in welchem Umfang dies erfolgt, hängt von der jeweiligen Anlagentechnik ab.
Verwertung der mineralischen Fraktion
Aufbereitete mineralische Fraktionen können verwendet werden, sofern sie die Anforderungen des vorgesehenen Verwertungswegs erfüllen und die zuständige Anlage dafür zugelassen ist. Eine pauschale Verwendung als Beton-, Zement- oder Deponiebaustoff kann daraus nicht abgeleitet werden. Maßgeblich sind die Materialqualität, die Analyseergebnisse, die anlagenspezifische Genehmigung und die jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen.
Deponierung
Sandfangrückstände, die nicht verwertet werden können, können nach entsprechender Prüfung und gegebenenfalls Vorbehandlung auf einer dafür zugelassenen Deponie abgelagert werden. Für die Zuordnung zu einer Deponieklasse müssen die Annahme- und Zuordnungskriterien der Deponieverordnung eingehalten werden. Dazu gehören insbesondere die festgelegten Parameter und Grenzwerte sowie die Anforderungen an Probenahme und Untersuchung.
Thermische oder biologische Behandlung
Eine thermische oder biologische Vorbehandlung kann im Einzelfall infrage kommen, wenn sie für das konkrete Material technisch geeignet, rechtlich zulässig und von der jeweiligen Anlage genehmigt ist.
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