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Was gehört zur Abfallart Leichtverpackungen, was nicht?

Zur Abfallart Leichtverpackungen – kurz LVP – zählen gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialien. 

Alu-, Blech- und Kunststoffdeckel

Arzneimittelblister

Butter- und Schokoladenfolie

Cremedosen und -tiegel

Einkaufstüten

Füllmaterial von Versandverpackungen (Luftpolsterfolie, Schaumfolie)

Joghurtbecher

Konservendosen

Kronkorken

Kunststoffschalen und -folien für Lebensmittel

Menüschalen von Fertiggerichten

Milch- und Getränkekartons

Obst- und Gemüsetüten aus Kunststoff

Putz- und Reinigungsmittelflaschen

Nachfüllbeutel (Flüssigseife, Fruchtpüree)

Shampoo- und Duschgelflaschen

Spraydosen

Tierfutterdosen und -schalen

Zahnpastatuben

Altkleider

Batterien und Akkus

Behälterglas

Blechgeschirr

CDs und Disketten

Druckerpatronen

Einwegrasierer

Elektrogeräte

Essensreste

Faltschachteln

Feuerzeuge

Filme, DVDs und Videokassetten

Glüh- und Energiesparlampen

Gummi

Holzwolle

Hygieneartikel

Katzenstreu

Keramikprodukte

Kinderspielzeug

Klarsichthüllen

Kugelschreiber

Nicht restentleerte Verpackungen

Papier und Pappe

Papiertaschentücher

Pflaster, Verbandsmaterial

Porzellan

Rest- und Bioabfälle

Schuhe

Strumpfhosen

Styroporreste von Dämmplatten

Tapetenreste

Windeln

Zahnbürsten

Zigaretten

Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da

Sortierhinweise zur Abfallart Leichtverpackungen

Leichtverpackungen müssen in der gelben Tonne oder dem gelben Sack entsorgt werden. Das Sammelsystem variiert je nach Region. Nur wenn möglichst viele Verpackungen in diesen explizit darauf ausgelegten Behältnissen landen, können die durch das Verpackungsgesetz festgelegten Recyclingquoten erreicht werden. Restmüll hingegen darf auf keinen Fall auf diesem Weg entsorgt werden, weil er das Recycling von LVP negativ beeinflusst oder unmöglich macht.

In der gelben Tonne und dem gelben Sack dürfen nur Verpackungen, keine materialgleichen Nichtverpackungen gesammelt werden. Deshalb werden in einigen Gegenden Wertstofftonnen eingeführt, in der auch Kunststoffe jeglicher Art erlaubt sind. Das Ziel dahinter besteht in einer höheren Sammel- und Recyclingquote.

Fakten rund um die Abfallart Leichtverpackungen

Leichtverpackungen – abgekürzt LVP – sind Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialien. Im Alltag hat man es mehrmals täglich mit LVP zu tun. Insbesondere Lebensmittel, aber auch Medikamente und Kosmetik sind in Leichtverpackungen verpackt.

Zuständig für die Organisation von Sammlung, Sortierung und Verwertung der Leichtverpackungen sind in Deutschland seit Anfang der 90er Jahre die dualen Systeme. Handel und Industrie melden bei ihnen ihre auf den Markt gebrachten Verpackungen mit Angabe der Menge sowie Materialart an und zahlen eine bestimmte Lizenzgebühr für die Sammlung und Verwertung. Die Hersteller legen diese Gebühr auf ihre Produkte um, sodass indirekt der Endverbrauer mit seinem Kauf in das Recycling des Produkts investiert.

Eins der privatwirtschaftlich organisierten dualen Systeme beauftragt dann ein Entsorgungsunternehmen für die Sammlung und Verwertung.  Immer mit dem Ziel, eine möglichst hohe Recyclingquote zu erreichen. Durch das Verpackungsgesetz ist ab 2019 eine Quote von 58,5 Prozent und ab 2022 eine Quote von 63 Prozent verpflichtend. Die Zahlen sprechen dabei eine klare Sprache: Das Recycling von LVP hat eine herausragende Umweltbilanz und spart jedes Jahr große Mengen Energie, CO2 und natürliche Ressourcen ein.

Recyclingwege der Abfallart Leichtverpackungen

Nach der Sammlung steht an zweiter Stelle die Sortierung der LVP in einer großtechnischen Anlage. Mit mehreren automatischen Trennstufen werden die unterschiedlichen Kunststofffraktionen wie Polyethylen, Polypropylen und Polystyrol voneinander separiert und von Fremdstoffen befreit.

Die sortenreinen Kunststoffe werden im nächsten Schritt in die verarbeitende Industrie transportiert. Für die Aufbereitung gibt es je nach Werkstoff unterschiedliche Lösungsansätze. Beispielsweise produziert REMONDIS in Lünen hochwertige Granulate, Kunststoff-Compounds, Agglomerate und Mahlgüter. Dazu wird das angelieferte Material noch einmal einer strengen Eingangsprüfung unterzogen, bevor es durch Nassmahlung zeitgleich gewaschen und zerkleinert wird. Durch weitere Trennverfahren wie Wirbelstromabscheidung, Windsichtung, Schwimm-Sink-Trennung und optische Erkennung werden Fremdstoffe aussortiert. Im letzten Schritt erfolgt die Extrusion, also das Aufschmelzen und die Formgebung durch Einschnecken- und Doppelschneckenextruder. Am Ende der Produktion stehen Granulate mit einer deutlich besseren Ökobilanz als Neuware bei gleichwertigen Eigenschaften.

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