Was gehört zur Abfallart Leichtverpackungen, was nicht?
Zur Abfallart Leichtverpackungen – kurz LVP – zählen gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialien.
Alu-, Blech- und Kunststoffdeckel
Arzneimittelblister
Butter- und Schokoladenfolie
Cremedosen und -tiegel
Einkaufstüten
Füllmaterial von Versandverpackungen (Luftpolsterfolie, Schaumfolie)
Joghurtbecher
Konservendosen
Kronkorken
Kunststoffschalen und -folien für Lebensmittel
Menüschalen von Fertiggerichten
Milch- und Getränkekartons
Obst- und Gemüsetüten aus Kunststoff
Putz- und Reinigungsmittelflaschen
Nachfüllbeutel (Flüssigseife, Fruchtpüree)
Shampoo- und Duschgelflaschen
Spraydosen
Tierfutterdosen und -schalen
Zahnpastatuben
Altkleider
Batterien und Akkus
Behälterglas
Blechgeschirr
CDs und Disketten
Druckerpatronen
Einwegrasierer
Elektrogeräte
Essensreste
Faltschachteln
Feuerzeuge
Filme, DVDs und Videokassetten
Glüh- und Energiesparlampen
Gummi
Holzwolle
Hygieneartikel
Katzenstreu
Keramikprodukte
Kinderspielzeug
Klarsichthüllen
Kugelschreiber
Nicht restentleerte Verpackungen
Papier und Pappe
Papiertaschentücher
Pflaster, Verbandsmaterial
Porzellan
Rest- und Bioabfälle
Schuhe
Strumpfhosen
Styroporreste von Dämmplatten
Tapetenreste
Windeln
Zahnbürsten
Zigaretten
Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da
Sortierhinweise zur Abfallart Leichtverpackungen
Leichtverpackungen (LVP) werden je nach regionalem Sammelsystem über die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack erfasst. In diese Sammelsysteme gehören ausschließlich gebrauchte Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien. Restabfälle und andere nicht zugelassene Materialien können die Sortierung und anschließende Aufbereitung beeinträchtigen. In einigen Kommunen kommen statt der Gelben Tonne Wertstofftonnen zum Einsatz. Diese können – abhängig von den regionalen Regelungen – zusätzlich bestimmte Nichtverpackungen aus Kunststoff oder Metall aufnehmen.
Fakten rund um die Abfallart Leichtverpackungen
Leichtverpackungen umfassen Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen, Aluminium, Weißblech sowie Verbundmaterialien. Sie werden unter anderem für Lebensmittel, Kosmetik, Medikamente und viele weitere Konsumgüter verwendet. Die Sammlung und Organisation der Leichtverpackungen erfolgt in Deutschland über die dualen Systeme gemäß den Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Hersteller und Vertreiber beteiligen sich an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen. Nach der getrennten Sammlung werden Leichtverpackungen in Sortieranlagen nach Materialarten getrennt und anschließend geeigneten Aufbereitungs- oder Verwertungsverfahren zugeführt.
Recyclingwege der Abfallart Leichtverpackungen
Sammlung und Sortierung
Nach der Erfassung werden Leichtverpackungen in Sortieranlagen mit verschiedenen mechanischen und automatisierten Trennverfahren nach Materialarten sortiert. Dabei werden unterschiedliche Kunststofffraktionen sowie Metalle und weitere Materialien voneinander getrennt.
Aufbereitung
Die getrennten Materialfraktionen werden gereinigt, zerkleinert und je nach Werkstoff weiter aufbereitet. Hierbei entstehen beispielsweise Kunststoffgranulate, Mahlgüter, Compounds oder Agglomerate, die als Ausgangsmaterial für neue Kunststoffprodukte verwendet werden können.
Weitere Verwertung
Welche Verwertungsverfahren eingesetzt werden, hängt von Materialart, Qualität und Verschmutzungsgrad der jeweiligen Fraktionen ab. Nicht alle Bestandteile eignen sich gleichermaßen für eine stoffliche Verwertung.
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