Was gehört zur Abfallart Reifen, was nicht?
Für die Entsorgungskosten bei Altreifen ist es bedeutsam, ob es sich um Reifen auf oder ohne Felgen handelt. Tatsächlich gehören in die Altreifenentsorgung ausschließlich Fahrzeugreifen aller Art:
Autoreifen
LKW-Reifen
Motorradreifen
Traktorreifen
Nicht für die Altreifenentsorgung geeignet sind andere Produkte aller Art, selbst wenn sie aus Gummi oder Kautschuk bestehen. Das gilt auch für Fahrradreifen.
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Sortierhinweise zur Abfallart Reifen
Altreifen sollten getrennt von anderen Abfällen und möglichst frei von Fremdstoffen gesammelt werden. Reifen mit Felgen sind gesondert zu erfassen oder bei der Übergabe entsprechend anzugeben. Geeignete Abgabemöglichkeiten bieten je nach Region und Annahmebedingungen unter anderem Reifenfachbetriebe, Kfz-Werkstätten, kommunale Wertstoffhöfe und Entsorgungsunternehmen. Eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung des Handels oder der Hersteller zur kostenlosen Rücknahme sämtlicher Altreifen besteht nicht; mögliche Rücknahmebedingungen sollten daher vorab mit der jeweiligen Annahmestelle geklärt werden. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt unter anderem freiwillige Rücknahmesysteme, begründet für Altreifen jedoch keine pauschale Rücknahmepflicht jedes Händlers. REMONDIS übernimmt Altreifen in unterschiedlichen Mengen und stellt für die Sammlung geeignete Behälter wie Gitterboxen, Mulden oder Container bereit. Altreifen gehören nicht in den Hausmüll, die Gelbe Tonne oder den Sperrmüll. Sie sind einer dafür vorgesehenen Annahmestelle oder einem Entsorgungsfachbetrieb zu übergeben.
Fakten rund um die Abfallart Reifen
Reifen bestehen aus einer Kombination verschiedener Materialien. Dazu zählen insbesondere Kautschukmischungen, Stahl und textile Bestandteile. Ob ein gebrauchter Reifen noch für den Straßenverkehr geeignet ist, hängt unter anderem von seinem Zustand, möglichen Beschädigungen und der Profiltiefe ab. Für Kraftfahrzeuge und Anhänger schreibt § 36 StVZO im Hauptprofil grundsätzlich eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor. Ein bestimmtes Reifenalter führt dagegen nicht automatisch dazu, dass der Reifen rechtlich als Altreifen gilt. Die DOT-Kennzeichnung gibt unter anderem Auskunft über die Produktionswoche und das Produktionsjahr. Ob ein Reifen weiterverwendet, runderneuert oder einer anderen Behandlung zugeführt werden kann, ist im Einzelfall anhand seines Zustands zu beurteilen.
Recyclingwege der Abfallart Reifen
Prüfung und Sortierung
Nach der Annahme werden die Reifen nach Art, Größe und Zustand sortiert. Dabei wird geprüft, welche Reifen für eine weitere Verwendung oder Runderneuerung geeignet sind und welche einer stofflichen oder sonstigen Verwertung zugeführt werden.
Runderneuerung
Reifen mit einer geeigneten und unbeschädigten Karkasse können runderneuert werden. Hierbei wird die abgenutzte Lauffläche entfernt, die Karkasse geprüft und eine neue Lauffläche aufgebracht. Ob eine Runderneuerung möglich ist, hängt vom Zustand und Aufbau des jeweiligen Reifens sowie von den technischen Anforderungen des Verfahrens ab.
Mechanische Aufbereitung
Nicht mehr verwendbare Reifen können zerkleinert und in einzelne Materialfraktionen getrennt werden. Dabei entstehen je nach Verfahren beispielsweise Gummigranulate, Stahlfraktionen und textile Bestandteile. Die aufbereiteten Gummifraktionen können abhängig von ihrer Qualität und den geltenden Produktanforderungen als Ausgangsmaterial für unterschiedliche Anwendungen eingesetzt werden.
Metallfraktion
Der bei der Aufbereitung abgetrennte Stahl wird nach entsprechender Reinigung metallurgischen Verwertungsverfahren zugeführt.
Energetische und stofflich-energetische Verwertung
Altreifen oder einzelne Reifenbestandteile können in dafür zugelassenen Industrieanlagen als Ersatzbrennstoff eingesetzt werden. Bei bestimmten Verfahren können zusätzlich mineralische oder metallische Bestandteile in den Produktionsprozess einbezogen werden. Welche Einordnung und Behandlung erfolgt, richtet sich nach dem eingesetzten Verfahren und den Anforderungen der jeweiligen Anlage.
Weitere Behandlungsverfahren
Verfahren wie Pyrolyse oder andere thermochemische Behandlungen können für bestimmte Altreifenfraktionen eingesetzt werden. Ob ein solches Verfahren geeignet ist, hängt von der eingesetzten Technologie, der Materialqualität und den vorgesehenen Verwendungswegen der entstehenden Produkte ab. Das Umweltbundesamt unterscheidet bei Altreifen insbesondere zwischen stofflichen und energetischen Verwertungswegen. Aktuelle UBA-Informationen nennen für Deutschland eine Verwertungsquote von rund 95 Prozent; eine solche Kennzahl sollte auf der Website jedoch nur mit Quelle und Aktualisierungsstand verwendet werden.
Machen Sie mit: Reifen müssen sicher und gesetzeskonform entsorgt werden.
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