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Was gehört zur Abfallart Transportverpackungen, was nicht?

Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren während des Transports vor Schäden bewahren oder aus Gründen der Transportsicherheit verwendet werden. Sie fallen typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher an. Je nach Funktion und Ausführung können dazu beispielsweise gehören:

Luftpolsterfolie, Schrumpffolie, Schaumstofffolie

Schaumstoff

Umreifungsbänder

Paletten

Styropor

Säcke (aus Papier oder Kunststoff)

Fässer, Kanister, Kisten

Schachteln und Kartons

Versandkartons aus Lieferungen an private Endverbraucher

Versandtaschen und Füllmaterialien aus dem Onlinehandel

Produktverpackungen mit unmittelbarem Kontakt zur Ware

Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim Endverbraucher anfallen

Umverpackungen zur Bündelung oder Präsentation von Waren

Mehrwegverpackungen, die für eine erneute Verwendung vorgesehen sind

Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter

Verpackungen mit gefährlichen Restinhalten

nicht restentleerte Fässer, Kanister oder Säcke

gewöhnliche Produktionsabfälle aus Kunststoff, Papier, Metall oder Holz

beschädigte Waren oder Produktreste

Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da

Sortierhinweise zur Abfallart Transportverpackungen

Transportverpackungen sollten nach Möglichkeit getrennt nach Materialart gesammelt werden. Eine gemeinsame Erfassung unterschiedlicher Materialien ist nur dann sinnvoll, wenn das vorgesehene Sammel- und Sortiersystem darauf ausgelegt ist. Geeignete getrennte Fraktionen können beispielsweise sein:

  • Papier, Pappe und Karton
  • Kunststofffolien
  • Kunststoffhartverpackungen
  • expandierte Schaumstoffe
  • Holz
  • Metalle
  • Verbundverpackungen

Folien sollten möglichst frei von Papier, Klebebändern, Umreifungsbändern und Produktresten erfasst werden. Kartonagen können platzsparend zusammengelegt oder gepresst werden, sofern die Annahmebedingungen dies vorsehen. Fässer, Kanister, Säcke und andere Verpackungen müssen vor der Erfassung entsprechend den Annahmebedingungen restentleert sein. Als restentleert gelten Verpackungen, deren Inhalt bestimmungsgemäß ausgeschöpft worden ist. Verpackungen mit gefährlichen oder unbekannten Restinhalten benötigen einen gesonderten Entsorgungsweg. Paletten und andere stabile Transportverpackungen sollten zunächst auf eine mögliche weitere Verwendung oder Reparatur geprüft werden. Ist eine Wiederverwendung nicht möglich, können sie abhängig von Material und Beschaffenheit getrennten Verwertungswegen zugeführt werden.

Fakten rund um die Abfallart Transportverpackungen

Transportverpackungen dienen insbesondere dazu, Waren zu bündeln, zu sichern und während des Transports zu schützen. Sie können aus Papier, Pappe, Kunststoff, Holz, Metall oder Materialverbunden bestehen. Die verpackungsrechtliche Einordnung richtet sich nach der Funktion der Verpackung. So ist ein Karton nicht allein deshalb eine Transportverpackung, weil er für eine Lieferung verwendet wurde. Verpackungen aus dem Versandhandel, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, sind in der Regel anders einzuordnen als Paletten, Transporthauben oder Zwischenlagen, die innerhalb einer gewerblichen Lieferkette verbleiben. Transportverpackungen gehören grundsätzlich zu den Verpackungen, die nicht über die dualen Systeme gesammelt werden. Hersteller und Vertreiber müssen sie nach Maßgabe des Verpackungsgesetzes unentgeltlich zurücknehmen und einer geeigneten Verwertung zuführen. Die Rücknahmepflicht bezieht sich auf gebrauchte, restentleerte Verpackungen gleicher Art, Form und Größe wie die vom Verpflichteten in Verkehr gebrachten Verpackungen. Abweichende Vereinbarungen über den Ort der Rückgabe oder die Kostenregelung können unter den gesetzlichen Voraussetzungen getroffen werden.

Recyclingwege der Abfallart Transportverpackungen

Prüfung auf Wiederverwendung

Paletten, Kisten, Behälter und andere stabile Transportverpackungen können geprüft, gereinigt oder repariert und anschließend erneut eingesetzt werden. Eine Wiederverwendung setzt voraus, dass die Verpackung weiterhin funktionsfähig und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist.

Sammlung

Nicht mehr verwendbare Transportverpackungen werden am Anfallort möglichst nach Materialarten getrennt gesammelt. Abhängig von Menge und Material können beispielsweise folgende Sammelsysteme eingesetzt werden:

  • Presscontainer
  • Folienpressen
  • Abroll- und Absetzcontainer
  • Gitterboxen
  • Palettenstellplätze
  • geeignete Behälter für Fässer und Kanister

Annahmekontrolle

Vor der weiteren Behandlung wird geprüft, ob die Verpackungen:

  • ausreichend restentleert sind
  • gefährliche Anhaftungen enthalten
  • aus mehreren trennbaren Materialien bestehen
  • einer Wiederverwendung zugeführt werden können
  • den Annahmebedingungen der vorgesehenen Anlage entsprechen

Verpackungen mit gefährlichen Reststoffen werden getrennt erfasst und entsprechend ihrer Inhaltsstoffe eingestuft.

Sortierung

Gemischt erfasste Verpackungen können manuell oder maschinell nach Materialart sortiert werden. Dabei werden Fremdstoffe, Produktreste und nicht geeignete Bestandteile entfernt. Eine nachträgliche Sortierung kann eine getrennte Erfassung am Anfallort jedoch nicht in jedem Fall vollständig ersetzen.

Aufbereitung von Papier und Karton

Kartonagen und Verpackungspapiere können sortiert, von Fremdstoffen befreit und für den Einsatz in der Papierherstellung aufbereitet werden. Starke Verschmutzungen, Beschichtungen oder Materialverbunde können die stoffliche Verwertung einschränken.

Aufbereitung von Kunststoffen

Folien, Hartkunststoffe und Schaumstoffe werden je nach Kunststoffart, Farbe und Verschmutzungsgrad getrennt. Geeignete Fraktionen können anschließend beispielsweise zerkleinert, gewaschen, verdichtet oder zu Rezyklaten aufbereitet werden. Ob eine stoffliche Verwertung möglich ist, hängt von Polymerart, Sortenreinheit, Anhaftungen und den Anforderungen der jeweiligen Anlage ab.

Aufbereitung von Holzverpackungen

Holzpaletten, Kisten und Verschläge können bei ausreichender Qualität repariert oder erneut eingesetzt werden. Nicht mehr verwendbares Verpackungsholz wird nach Holzart, Beschichtung und möglichen Verunreinigungen eingestuft und einem geeigneten Verwertungs- oder Entsorgungsweg zugeführt.

Aufbereitung von Metallverpackungen

Metallische Transportverpackungen können nach Restentleerung und Prüfung sortiert, zerkleinert und metallurgischen Verwertungsverfahren zugeführt werden.

Behandlung von Restfraktionen

Nicht trennbare Verbunde, stark verschmutzte Verpackungen und bei der Sortierung anfallende Reststoffe werden abhängig von ihrer Zusammensetzung geeigneten thermischen oder sonstigen Entsorgungswegen zugeführt. Die zurückgenommenen Verpackungen sind nach dem Verpackungsgesetz vorrangig einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Ein Recycling ist jedoch nicht für jede Verpackung und jede Materialqualität technisch möglich.

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