Was gehört zur Abfallart Asbest, was nicht?
Asbest ist ein Sammelbegriff für verschiedene faserförmige Silikat haltige Mineralien, die natürlich vorkommen. Diese Materialien sind außerordentlich hitzebeständig und chemisch sehr stabil. Außerdem besitzen sie eine thermische und elektrische Isolierfähigkeit.
Man unterscheidet fest gebundene und schwach gebundene Asbestprodukte, wobei von letzteren die weit größere Gefahr ausgeht.
Festgebunden
Bei Asbestzementprodukten sind die einzelnen Fasern fest durch eine Zementmatrix gebunden. Diese Produkte erkennt man an der meist gräulichen, homogenen und harten Oberfläche.
Leichtgebunden
Der hohe Gewichtsanteil an Asbest bedingt, dass die einzelnen Fasern nur schwach im Material gebunden sind. Die schwach gebundenen Asbestprodukte erkennt man meist an ihrer weichen Oberfläche. Schwachgebundene Asbestprodukte sind zum Beispiel Spritzasbest, Asbestschnüre, asbesthaltige Leichtbauplatten oder Asbestpappen.
Abflussrohre
Asbesthaltige Baustoffe
Asbestzementplatten
Asbestzementrohre
Blumenkübel
Dacheindeckungen
Eternitplatten
Fassadenplatten
Fassadenverkleidungen
Fensterbänke
Flexplatten
Glaswolle
Lüftungskamine
Mineralfaserplatten
Rohre aus dem Hoch- und Tiefbau
Spritzasbest
Steinwolle
Vinylasbest
Wellasbest
Welldachplatten
Andere Abfallarten wie Altholz, Sperrmüll, Grünabfälle
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Sortierhinweise zur Abfallart Asbest
Asbest ist krebserregend und in Deutschland daher verboten. In der Vergangenheit wurde der Stoff jedoch sehr häufig verarbeitet, insbesondere in Bauprodukten. Die Beseitigung von Asbest muss deshalb unbedingt dem Profi überlassen werden, denn es müssen spezielle sicherheitstechnische Voraussetzungen erfüllt sein und es muss eine behördliche Zulassung vorhanden sein. Die Entsorgung muss in speziellen Big Bags oder Containern erfolgen und durch einen Begleitschein nachzuverfolgen sein.
Fakten rund um die Abfallart Asbest
Die Entsorgung asbesthaltiger Materialien sollte qualifizierten Fachunternehmen überlassen werden. Je nach Art und Umfang der Arbeiten gelten besondere Anforderungen an Sachkunde, Anzeige, Zulassung, Verpackung und Transport. REMONDIS bietet abgestimmte Systemlösungen für die sichere Sammlung und Entsorgung asbesthaltiger Abfälle.
Seit dem 31. Oktober 1993 sind Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Produkte in Deutschland verboten. Für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten gelten unter anderem die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 519.
Asbesthaltige Abfälle werden üblicherweise in dafür vorgesehenen, gekennzeichneten Verpackungen gesammelt und auf zugelassenen Deponien oder Deponieabschnitten dauerhaft abgelagert. Die Verpackung und Abdeckung dienen dazu, die Freisetzung gefährlicher Fasern zu verhindern.
Recyclingwege der Abfallart Asbest
Aufgrund seiner Einstufung als gefährlicher Abfall ist bei Asbest eine Wiederverwertung auszuschließen. Es kommt nur die Ablagerung in einer Deponie der Klasse I oder II in Frage. Dazu wird der Asbest in speziellen Big Bags aus Kunststoff verpackt und mit mineralischem Material abgedeckt. Dadurch ist die Freisetzung der gefährlichen Fasern ausgeschlossen.
Bei kleineren Mengen kann der Stoff alternativ in einem Spezialbehälter, der wiederum in einem größeren Behältnis untergebracht ist, einbetoniert werden.
Die Entsorgung von Asbest sollte unbedingt dem Profi überlassen werden. REMONDIS bietet professionelle Systemlösungen mit einem hohen Maß an Sicherheit.
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