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Was gehört zur Abfallart Asbest, was nicht?

Asbest ist ein Sammelbegriff für verschiedene faserförmige Silikat haltige Mineralien, die natürlich vorkommen. Diese Materialien sind außerordentlich hitzebeständig und chemisch sehr stabil. Außerdem besitzen sie eine thermische und elektrische Isolierfähigkeit.
Man unterscheidet fest gebundene und schwach gebundene Asbestprodukte, wobei von letzteren die weit größere Gefahr ausgeht. 

Festgebunden

Bei Asbestzementprodukten sind die einzelnen Fasern fest durch eine Zementmatrix gebunden. Diese Produkte erkennt man an der meist gräulichen, homogenen und harten Oberfläche.

Leichtgebunden

Der hohe Gewichtsanteil an Asbest bedingt, dass die einzelnen Fasern nur schwach im Material gebunden sind. Die schwach gebundenen Asbestprodukte erkennt man meist an ihrer weichen Oberfläche. Schwachgebundene Asbestprodukte sind zum Beispiel Spritzasbest, Asbestschnüre, asbesthaltige Leichtbauplatten oder Asbestpappen.

Abflussrohre

Asbesthaltige Baustoffe

Asbestzementplatten

Asbestzementrohre

Blumenkübel

Dacheindeckungen

Eternitplatten

Fassadenplatten

Fassadenverkleidungen

Fensterbänke

Flexplatten

Glaswolle

Lüftungskamine

Mineralfaserplatten

Rohre aus dem Hoch- und Tiefbau

Spritzasbest

Steinwolle

Vinylasbest

Wellasbest

Welldachplatten

Andere Abfallarten wie Altholz, Sperrmüll, Grünabfälle

Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da

Sortierhinweise zur Abfallart Asbest

Asbest ist krebserregend und in Deutschland daher verboten. In der Vergangenheit wurde der Stoff jedoch sehr häufig verarbeitet, insbesondere in Bauprodukten. Die Beseitigung von Asbest muss deshalb unbedingt dem Profi überlassen werden, denn es müssen spezielle sicherheitstechnische Voraussetzungen erfüllt sein und es muss eine behördliche Zulassung vorhanden sein. Die Entsorgung muss in speziellen Big Bags oder Containern erfolgen und durch einen Begleitschein nachzuverfolgen sein.

Fakten rund um die Abfallart Asbest

Asbest bezeichnet faserartige silikatische Minerale, die in der Natur vorkommen und sich durch hohe Festigkeit, Langlebigkeit und Hitzebeständigkeit auszeichnen. Weil Asbest nachweislich krebserregend ist, ist die Verwendung, Inverkehrbringung und Herstellung seit 1993 EU-weit verboten. Asbest zerteilt sich in feine Fasern, die leicht eingeatmet werden. In der Lunge reizen sie das Gewebe, wodurch Narbengewebe entsteht, das wiederum eine Lungenverhärtung zur Folge hat. Langfristig können dadurch Lungenkrebs oder Tumore in Lungen- und Bauchfell entstehen.

Vor dem Verbot von Asbest wurde der Baustoff jedoch so häufig verwendet wie kaum ein zweiter. Daher gibt es auch heute noch Gebäude, in deren Dach oder Fassade Asbest verbaut wurde. Beim Abbau (Sanierung) von Asbest sind die Gefahrstoffverordnung und die Technischen Regeln für den Gefahrstoff Asbest (TRGS 519) zu beachten. Diese Arbeiten dürfen nur Firmen und Personen ausführen, die über die erforderlichen Kenntnisse im Umgang und der Entsorgung von Asbest verfügen. Auch für die Experten ist daher das Tragen von Schutzkleidung und Atemschutzmaske verpflichtend. Zudem darf der Asbest nicht mechanisch behandelt werden, damit sich keine Fasern freisetzen. Aufgrund dessen wird das Material zusätzlich angefeuchtet. Hinzu kommt, dass Asbestabfälle als gefährliche Abfälle gekennzeichnet sein müssen und einer Nachweispflicht unterliegen.

Recyclingwege der Abfallart Asbest

Aufgrund seiner Einstufung als gefährlicher Abfall ist bei Asbest eine Wiederverwertung auszuschließen. Es kommt nur die Ablagerung in einer Deponie der Klasse I oder II in Frage. Dazu wird der Asbest in speziellen Big Bags aus Kunststoff verpackt und mit mineralischem Material abgedeckt. Dadurch ist die Freisetzung der gefährlichen Fasern ausgeschlossen.

Bei kleineren Mengen kann der Stoff alternativ in einem Spezialbehälter, der wiederum in einem größeren Behältnis untergebracht ist, einbetoniert werden.

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Die Entsorgung von Asbest sollte unbedingt dem Profi überlassen werden. REMONDIS bietet professionelle Systemlösungen mit einem hohen Maß an Sicherheit.

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