Was gehört zur Abfallart Baumischabfälle, was nicht?
Zur Abfallart Baumischabfälle zählen alle gemischten Abfälle, die durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen sowie Sanierungs- oder Abrissarbeiten anfallen. Hier unter anderem:
Beton
Bodenbeläge (Teppich, PVC)
Folien
Fliesen
Gips / Rigips / Gipskartonplatten
Glas
Hartkunststoffe
Holzabfälle (A I-III)
Kabelreste (kleine Mengen / nicht aus Büro und Haushalt)
Keramik
Laminat
Steine
Stroh
Styropor
Tapeten
Verpackungen / Behälter (restentleert)
Verputze
Altreifen
Bioabfall
Dämmstoffe
Elektronikschrott
Gefährliche Abfälle
Teerhaltige Abfälle
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Sortierhinweise zur Abfallart Baumischabfälle
Baumischabfälle entstehen bei Bau-, Renovierungs-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten. Sie bestehen aus einem Gemisch nichtmineralischer Abfälle und einem geringeren Anteil mineralischer Bestandteile. Damit unterscheiden sie sich von rein mineralischem Bauschutt. Bau- und Abbruchabfälle sind grundsätzlich möglichst getrennt nach Materialarten zu erfassen. Dazu zählen beispielsweise Holz, Glas, Kunststoffe, Metalle, Dämmmaterialien und mineralische Baustoffe. Ist eine getrennte Sammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, können gemischte Bauabfälle einer nachgeschalteten Sortierung zugeführt werden. Die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen sind dabei zu beachten. Gefährliche oder besonders behandlungsbedürftige Abfälle wie teerhaltige Materialien, schadstoffbelastete Dämmstoffe, Elektroaltgeräte oder andere gefährliche Abfälle dürfen nicht mit Baumischabfällen vermischt werden.
Fakten rund um die Abfallart Baumischabfälle
Baumischabfälle gehören zu den Bau- und Abbruchabfällen und fallen unter anderem beim Neubau, Umbau, bei Renovierungen sowie beim Rückbau von Gebäuden an. Je besser die unterschiedlichen Materialien bereits auf der Baustelle getrennt werden, desto gezielter können sie anschließend aufbereitet und geeigneten Verwertungswegen zugeführt werden. Grundlage für den Umgang mit diesen Abfällen ist die gesetzlich festgelegte Abfallhierarchie. Demnach sollen Abfälle nach Möglichkeit zunächst vermieden oder zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Nicht vermeidbare Materialien werden – soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar – aufbereitet und recycelt. Abfälle, die nicht verwertet werden können, müssen fachgerecht und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben beseitigt werden. REMONDIS unterstützt bei der Auswahl geeigneter Sammel- und Entsorgungslösungen und berät bei Fragen zu den Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung.
Recyclingwege der Abfallart Baumischabfälle
Sammlung und Sortierung
Nach der Sammlung werden Baumischabfälle in dafür vorgesehenen Sortieranlagen erfasst und nach Materialarten getrennt. Mithilfe verschiedener mechanischer und technischer Verfahren werden unter anderem Holz, Metalle, Kunststoffe und mineralische Bestandteile voneinander separiert. Eine möglichst sortenreine Trennung schafft die Voraussetzung dafür, verwertbare Materialien den jeweiligen Aufbereitungs- und Recyclingprozessen zuzuführen.
Aufbereitung und Verwertung
Die getrennten Materialfraktionen werden anschließend entsprechend ihrer Eigenschaften weiter aufbereitet. Holzfraktionen können beispielsweise zur Herstellung von Holzwerkstoffen genutzt werden. Metallanteile werden der Metallverarbeitung zugeführt. Mineralische Bestandteile können – sofern sie die erforderlichen Qualitätsanforderungen erfüllen – zu gütegesicherten Recyclingbaustoffen aufbereitet werden. Nicht verwertbare Reststoffe werden entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben behandelt oder beseitigt.
Bauschutt oder Baumischabfälle – REMONDIS bietet für jeden Entsorgungsbedarf die richtige Lösung.
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