Was gehört zur Abfallart Gewerbeabfälle, was nicht?
Gewerbeabfälle stammen aus Handel, Handwerk, Dienstleistungsgewerbe oder öffentlichen Einrichtungen. In ihrer Art ähneln sie Abfällen, die auch in privaten Haushalten anfallen und werden somit auch als gewerbliche Siedlungsabfälle bezeichnet. Typische Beispiele sind:
Papier, Pappe, Kartonagen
Glas
Kunststoffe (z.B. Verpackungsmaterialien, Plastiktüten, Hartkunststoffe, Folien)
Schrott und Metalle
Unbehandeltes Holz
Textilien
Biologische Abfälle
Batterien
Elektrogeräte
Gefährliche Abfälle
Öl-Wasser-Gemische
Medizinische Abfälle
Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da
Sortierhinweise zur Abfallart Gewerbeabfälle
Die Gewerbeabfallverordnung schreibt grundsätzlich die getrennte Sammlung gewerblicher Siedlungsabfälle nach Materialarten vor. Eine gemischte Erfassung ist nur zulässig, wenn die getrennte Sammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Die Gründe hierfür sind zu dokumentieren. Gemischt erfasste Abfälle sind anschließend einer geeigneten Vorbehandlungsanlage zuzuführen.
Fakten rund um die Abfallart Gewerbeabfälle
Die Gewerbeabfallverordnung regelt die Erfassung, Vorbehandlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle. Sie gilt für Erzeuger und Besitzer dieser Abfälle sowie für Betreiber von Vorbehandlungsanlagen. Unternehmen müssen die getrennte Sammlung der anfallenden Abfallfraktionen dokumentieren. Wird von der Getrenntsammlung abgewichen, ist auch nachzuweisen, weshalb die getrennte Erfassung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Für Abfälle, die unter andere gesetzliche Regelungen fallen, gelten die jeweiligen speziellen Rücknahme- und Entsorgungsvorgaben. Dies betrifft beispielsweise Verpackungen, Elektroaltgeräte und Batterien.
Recyclingwege der Abfallart Gewerbeabfälle
Getrennte Sammlung
Getrennt erfasste Fraktionen wie Papier, Glas, Metall, Holz oder Kunststoff können entsprechend ihrer Materialart unmittelbar geeigneten Aufbereitungs- und Verwertungsverfahren zugeführt werden.
Vorbehandlung gemischter Gewerbeabfälle
Gemischt gesammelte gewerbliche Siedlungsabfälle werden in Vorbehandlungsanlagen sortiert. Dabei werden verwertbare Materialfraktionen sowie weitere Bestandteile voneinander getrennt.
Aufbereitung und Verwertung
Die aussortierten Materialien werden abhängig von ihrer Art und Qualität weiter aufbereitet und geeigneten Verwertungsverfahren zugeführt.
Nicht stofflich verwertbare Bestandteile können – sofern die rechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind – thermisch behandelt oder anderen zulässigen Entsorgungswegen zugeführt werden.
Die Gewerbeabfallordnung beinhaltet eine ganze Reihe an Getrenntsammlungs-, Vorbehandlungs- und Dokumentationspflichten. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung.
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