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Was gehört zur Abfallart Speisereste, was nicht?

Als Speisereste werden Lebensmittel oder Lebensmittelbestandteile bezeichnet, die ursprünglich für den menschlichen Verzehr bestimmt waren und bei der Zubereitung, Ausgabe oder nach dem Verzehr übrig bleiben. Dazu gehören unter anderem:

Küchenabfälle

Übriggebliebene Speisereste

Brot und Backwaren

Obst und Gemüse

Molkereiprodukte

Knochen, Fette und Fleischreste

Verpackte und unverpackte Lebensmittel

Verpackungen ohne Lebensmittelinhalt

Glas, Metall und Kunststoffe

Servietten oder Einwegprodukte, soweit diese vom jeweiligen Sammelsystem ausgeschlossen sind

Speiseöle und Frittierfette, sofern sie getrennt gesammelt werden

Reinigungsmittel und Chemikalien

gefährliche Abfälle

Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da

Sortierhinweise zur Abfallart Speisereste

Speisereste aus Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und Lebensmittelbetrieben sollten getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden. Eine Vermischung mit Verpackungen, Glas, Metall oder anderen Fremdstoffen erschwert die weitere Behandlung. Für die Sammlung werden geeignete Behältersysteme eingesetzt, die auf die hygienischen Anforderungen und die Beschaffenheit der Speisereste abgestimmt sind. Die Behälter werden regelmäßig ausgetauscht und einer Reinigung zugeführt. Für tierische Nebenprodukte und Speisereste aus bestimmten Herkunftsbereichen können zusätzlich die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 142/2011 gelten. Art und Herkunft der Speisereste bestimmen daher den zulässigen Behandlungsweg.

Fakten rund um die Abfallart Speisereste

Speisereste entstehen entlang der gesamten Lebensmittelkette – von der Herstellung über Handel und Gastronomie bis hin zu privaten Haushalten. Eine getrennte Erfassung erleichtert die weitere Behandlung und ermöglicht, abhängig von Herkunft, Zusammensetzung und den geltenden rechtlichen Vorgaben, geeignete Verwertungsverfahren. Welche Behandlung zulässig ist, richtet sich insbesondere nach den Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie – bei tierischen Nebenprodukten – nach den einschlägigen lebensmittel- und tierseuchenrechtlichen Vorschriften.

Recyclingwege der Abfallart Speisereste

Getrennte Sammlung

Die Speisereste werden am Entstehungsort getrennt gesammelt und in geeigneten Behältern bereitgestellt.

Entfernung von Störstoffen

Vor der weiteren Behandlung werden Verpackungen und andere Fremdstoffe soweit technisch möglich entfernt.

Aufbereitung

Je nach Behandlungsverfahren können die Speisereste zerkleinert, hygienisiert oder weiter aufbereitet werden. Die konkreten Prozessschritte richten sich nach den Anforderungen der jeweiligen Anlage und den geltenden rechtlichen Vorgaben.

Vergärung

Geeignete Speisereste können in Biogasanlagen vergoren werden. Dabei entsteht Biogas, das beispielsweise zur Strom- und Wärmeerzeugung oder nach entsprechender Aufbereitung als Biomethan genutzt werden kann.

Behandlung der Gärreste

Die bei der Vergärung entstehenden Gärreste können entsprechend den geltenden rechtlichen Anforderungen weiterbehandelt oder verwertet werden. Ob eine landwirtschaftliche Nutzung zulässig ist, hängt unter anderem von der Herkunft der Speisereste und den einschlägigen Vorschriften ab.

Aufbereitung von Speisefetten

Abgetrennte Speisefette können – sofern sie die erforderliche Qualität aufweisen – geeigneten industriellen Verwertungsverfahren zugeführt werden. Eine mögliche Verwendung ist die Herstellung von Biokraftstoffen.

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