Regeln

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Sie benötigen einen externen Abfallbeauftragten?
Dann sind Sie bei uns richtig

In vielen Unternehmen fallen unterschiedliche Abfälle an, beispielsweise Verpackungen, Produktionsrückstände oder gefährliche Abfälle. Ob ein Unternehmen einen Abfallbeauftragten bestellen muss, richtet sich insbesondere nach der Art des Betriebs oder der Anlage, den anfallenden beziehungsweise zurückgenommenen Abfällen und den gesetzlichen Mengenschwellen. Ein Abfallbeauftragter berät das Unternehmen in Fragen der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung der Abfallwege, die Kontrolle der Einhaltung relevanter Vorschriften sowie die Information über festgestellte Mängel und mögliche Verbesserungsmaßnahmen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann diese Aufgabe auch durch einen nicht betriebsangehörigen Abfallbeauftragten wahrgenommen werden. REMONDIS stellt Ihnen hierfür einen entsprechend qualifizierten Ansprechpartner zur Verfügung und unterstützt Sie bei der organisatorischen Umsetzung.

Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da

Sie möchten, dass wir Ihnen einen externen Abfallbeauftragten stellen?

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Vorteile durch einen externen Abfallbeauftragten

Personelle Entlastung

Sie müssen keinen Beschäftigten für die Tätigkeit als Abfallbeauftragten abstellen. Das heißt, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich aufs Kerngeschäft konzentrieren.

Garantierte Rechtssicherheit

Sie kommen allen Anforderungen des geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) nach und sind hier auch bei neuen Gesetzesvorgaben stets auf der sicheren Seite.

Dauerhafter Wissenstransfer

Sie holen sich zusätzliche Entsorgungskompetenz ins Unternehmen, die dabei helfen kann, betriebliche Abläufe und Stoffströme zu überprüfen und Verbesserungspotenziale zu erkennen.

Potenziale im Blick

Durch die fachliche Begleitung können betriebliche Stoffströme überprüft und Möglichkeiten zur Abfallvermeidung sowie zur angepassten Abfallbewirtschaftung identifiziert werden.

Wann genau ein Abfallbeauftragter eingesetzt werden muss, regelt die hier einsehbare Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall

Die Aufgaben eines Abfallbeauftragten im Detail

Die Tätigkeitsbereiche eines Abfallbeauftragten sind vielfältig. Mit ein Grund dafür, warum Sie hier auf die jahrelange Erfahrung von uns als Entsorgungsspezialisten setzen sollten. Festgelegt wird das Aufgabenspektrum durch § 60 des KrWG. Demzufolge ist der Abfallbeauftragte berechtigt und verpflichtet:

Den Weg der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung zu begleiten

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen sowie mögliche Mängel mitzuteilen

Dem Betreiber jährlich über getroffene Maßnahmen zu berichten

Die Betriebsangehörigen über mögliche Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit durch die anfallenden Abfälle sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Vermeidung zu informieren

Auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren sowie Erzeugnisse hinzuweisen und dabei mitzuwirken

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