Was gehört zur Abfallart Batterien, was nicht?
Zur Abfallart Batterien zählen alle Arten galvanischer Zellen, die in technischen und elektronischen Geräten zur Speicherung von elektrischer Energie eingesetzt sind. Von der kleinen Knopfzelle bis hin zur großen Blockbatterie. Unter anderem:
Zink-Kohle-Batterien (ZnC)
Alkali-Mangan-Batterien (AIMn)
Zink-Luft-Batterien (Zn-Luft)
Silberoxid-Zink-Batterien (AgO)
Lithium-Ionen-Batterien (Li)
Lithium-Thionylchlorid-Batterie (LiSOCl₂)
Lithium-Mangandioxid-Batterie (LiMnO₂)
Lithium-Schwefeldioxid-Batterie (LiSO₂)
Lithium-Kohlenstoffmonofluorid-Batterie (Li(CF)ₙ)
Lithium-Iod-Batterie (LiI₂)
Lithium-Eisensulfid-Batterie (LiFeS₂)
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Sortierhinweise zur Abfallart Batterien
Batterien müssen stets getrennt von anderen Abfallarten gesammelt werden. Sammlung, Transport und Entsorgung unterliegen gesetzlichen Anforderungen. Gerätealtbatterien können bundesweit an zahlreichen Sammelstellen – beispielsweise im Handel oder auf Wertstoffhöfen – kostenfrei abgegeben werden. Bei Lithium-Ionen-Batterien ist besondere Vorsicht geboten. Sie gelten als Gefahrgut und müssen insbesondere bei Beschädigungen fachgerecht gelagert und transportiert werden.
Fakten rund um die Abfallart Batterien
Batterien bestehen vereinfacht aus verschiedenen Chemikalien, die in einem Gehäuse aus Metall und Kunststoff eingeschlossen sind. Sie dienen als Spannungsquelle zur Speicherung elektrischer Energie und kommen heute in zahlreichen Geräten zum Einsatz – von der Fernbedienung über die elektrische Zahnbürste bis hin zum E-Bike. Werden Batterien nicht ordnungsgemäß entsorgt, können insbesondere Lithium-Ionen-Batterien Brände in Sammelfahrzeugen oder Entsorgungsanlagen verursachen. Deshalb informieren Unternehmen und Branchenverbände regelmäßig über die richtige Sammlung und Rückgabe. Verbraucher können Gerätealtbatterien bei den vorgesehenen Sammelstellen im Handel oder bei kommunalen Wertstoffhöfen kostenfrei zurückgeben. Für Industrie- und Fahrzeugbatterien gelten teilweise abweichende Rücknahme- und Entsorgungsregelungen.
Recyclingwege der Abfallart Batterien
Sammlung und Transport
Für Lithium-Ionen-Batterien gelten besondere Vorschriften für Sammlung und Transport. Insbesondere beschädigte Batterien müssen entsprechend den geltenden Anforderungen gelagert, verpackt und befördert werden. Deshalb sollten Sammlung und Transport durch entsprechend qualifizierte Fachunternehmen erfolgen.
Aufbereitung und Verwertung
Bei der Aufbereitung von Lithium-Ionen-Batterien können verschiedene enthaltene Wertstoffe zurückgewonnen werden. Zunächst werden die Batterien für die weitere Behandlung vorbereitet und entladen. Anschließend werden durch verschiedene Verfahren Metalle und weitere Materialfraktionen voneinander getrennt und geeigneten Verwertungswegen zugeführt. Zu den potenziell rückgewinnbaren Wertstoffen zählen unter anderem Lithium, Mangan, Kobalt, Nickel und Graphit.
REMONDIS hat mit dem RETRON-System eine eigene Systemlösung für die Lagerung und den Transport defekter und kritisch beschädigter Lithium-Ionen-Batterien entwickelt.
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