Was gehört zur Abfallart Werkstattabfälle, was nicht?
Als Werkstattabfälle werden unterschiedliche Abfälle zusammengefasst, die bei Wartungs-, Reparatur-, Reinigungs- und Demontagearbeiten in Kfz-, Nutzfahrzeug-, Maschinen- oder vergleichbaren Werkstätten anfallen. Je nach Betriebsart können dazu beispielsweise gehören:
Abfall zur Verwertung
Abscheiderinhalte
Airbags
Altbatterien
Autoglas
Altöl
Altreifen
Bremsflüssigkeit
Bremsscheiben
Chemikalien
Emulsionen
Farben
Folien
Holz
Kühlschutzmittel
Kunststoffe
Lithium-Ionen-Batterien
Lösemittel
Mischschrott
Ölfilter
Öl- und fettverschmutzte Betriebsmittel
Papier
Restentleerte Öldosen
Starterbatterien
Stoßfänger
Styropor
Verunreinigte Kraftstoffe
Hausmüll und private Abfälle der Beschäftigten
Bau- und Abbruchabfälle
medizinische oder infektiöse Abfälle
radioaktive Stoffe oder entsprechend verdächtige Bauteile
unbekannte Chemikalien ohne ausreichende Deklaration
vollständige Altfahrzeuge
Elektroaltgeräte, die nicht aus dem Werkstattbetrieb stammen
Abfälle aus Lackierkabinen oder industriellen Produktionsprozessen, sofern sie gesondert eingestuft werden müssen
restenthaltene Produkte, die noch bestimmungsgemäß verwendet werden können
wiederverwendbare Ersatzteile
nicht als Abfall bestimmte Gebrauchtteile
Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da
Sortierhinweise zur Abfallart Werkstattabfälle
Werkstattabfälle sollten bereits am Entstehungsort getrennt nach Art, Zusammensetzung und Gefährlichkeit gesammelt werden. Dadurch können Vermischungen vermieden und die jeweils zulässigen Behandlungswege festgelegt werden. Besonders wichtig ist die getrennte Erfassung von:
- Altöl
- Bremsflüssigkeit
- Kühl- und Frostschutzmitteln
- Kraftstoffen
- Lösemitteln
- Batterien
- Airbags und Gurtstraffern
- Ölfiltern
- ölverschmutzten Betriebsmitteln
- Abscheiderinhalten
- Metallen
- Kunststoffen
- Reifen
- Verpackungen
Gefährliche Abfälle dürfen grundsätzlich nicht mit anderen gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfällen vermischt werden, wenn dadurch die sichere Behandlung erschwert oder eine Schadstoffverdünnung bewirkt wird. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz enthält dafür besondere Anforderungen an die getrennte Sammlung und das Vermischungsverbot. Flüssige Abfälle sind in geeigneten, dicht verschlossenen und beständigen Behältern zu sammeln. Behälter sollten eindeutig gekennzeichnet und gegen Umkippen, Beschädigung und unbefugten Zugriff gesichert werden.
Für bestimmte Fraktionen gelten zusätzliche Hinweise:
- Altöl: Nicht mit Bremsflüssigkeit, Kühlmittel, Kraftstoff, Lösemitteln oder Wasser vermischen.
- Lithium-Ionen-Batterien: Gegen Kurzschluss sichern und beschädigte oder auffällige Batterien getrennt lagern.
- Starterbatterien: Aufrecht und in geeigneten säurebeständigen Behältnissen bereitstellen.
- Airbags und Gurtstraffer: Nicht auslösen, öffnen oder gemeinsam mit gewöhnlichem Metallschrott sammeln.
- Ölfilter: Auslaufsicher erfassen und nicht gemeinsam mit sauberem Metallschrott lagern.
- Restentleerte Gebinde: Nach vorherigem Inhalt und Annahmebedingungen trennen.
- Abscheiderinhalte: Nicht mit anderen flüssigen Werkstattabfällen vermischen.
Altbatterien und Akkumulatoren gehören weder in den Restabfall noch in Metallschrott- oder Verpackungssammlungen. Bei Lithium-Batterien bestehen insbesondere bei Beschädigung oder Kurzschluss Brandrisiken.
Fakten rund um die Abfallart Werkstattabfälle
In Werkstätten fallen zahlreiche Abfälle mit unterschiedlichen physikalischen und chemischen Eigenschaften an. Einige Fraktionen enthalten Stoffe, die besondere Anforderungen an Lagerung, Beförderung, Nachweisführung und Behandlung stellen. Ob ein Werkstattabfall gefährlich ist, richtet sich nicht allein nach seinem Anfallort. Entscheidend sind insbesondere:
- Herkunft und Entstehungsprozess
- enthaltene Stoffe
- Konzentration gefährlicher Bestandteile
- gefahrenrelevante Eigenschaften
- Aggregatzustand
- vorherige Nutzung
- Verunreinigungen
- zutreffender Abfallschlüssel
Typische gefährliche Werkstattabfälle können beispielsweise Altöle, bestimmte Brems- und Kühlflüssigkeiten, Lösemittel, verunreinigte Kraftstoffe, ölhaltige Betriebsmittel, Abscheiderinhalte oder schadstoffbelastete Batterien sein. Eine pauschale Einstufung ist dennoch nicht möglich. Papier, Pappe, Holz, Folien, Metalle und bestimmte Kunststoffe können dagegen als nicht gefährliche Abfälle anfallen, sofern sie nicht mit Ölen, Chemikalien oder anderen gefährlichen Stoffen verunreinigt sind.
Recyclingwege der Abfallart Werkstattabfälle
Betriebliche Erfassung
Am Anfallort wird festgelegt, welche Behälter und Lagerbereiche für die jeweiligen Abfälle vorgesehen sind. Je nach Fraktion können beispielsweise eingesetzt werden:
- dichte Fässer und Kanister
- zugelassene Gefahrgutverpackungen
- Auffangwannen
- Sicherheitsbehälter für ölhaltige Betriebsmittel
- Behälter für Ölfilter
- säurebeständige Batteriekästen
- geeignete Behältnisse für Lithium-Batterien
- Reifencontainer
- Gitterboxen für Metall- und Kunststoffteile
- Press- und Sammelbehälter für Papier oder Folien
Die Zusammenfassung mehrerer Abfallfraktionen in einer Abholung bedeutet nicht, dass diese miteinander vermischt werden dürfen. Sie müssen in getrennten Behältern oder Tanks transportiert werden.
Identifikation und Einstufung
Vor der Übernahme werden die Abfälle anhand von Herkunft, Produktinformationen, Sicherheitsdatenblättern und gegebenenfalls Analysen eingestuft. Dabei wird unter anderem geprüft:
- welcher Abfallschlüssel zutrifft
- ob es sich um gefährlichen Abfall handelt
- ob Gefahrgutvorschriften zu beachten sind
- welche Verpackung erforderlich ist
- welche Anlage den Abfall annehmen darf
- welche Nachweise geführt werden müssen
Gefährlicher Abfall und Gefahrgut sind nicht gleichbedeutend. Die abfallrechtliche und die transportrechtliche Einstufung müssen jeweils gesondert vorgenommen werden.
Sammlung und Transport
Die Abholung kann mit spezialisierten Sammelfahrzeugen oder getrennten Behältersystemen erfolgen. Das REMONDIS-System MOBIWER kann mehrere typische Werkstattfraktionen bei einem Termin getrennt aufnehmen.
Behandlung von Altöl
Altöl wird nach Herkunft und Beschaffenheit getrennt gesammelt. Eine Vermischung mit anderen Flüssigkeiten kann die Aufbereitung verhindern oder erschweren. Nach der Altölverordnung hat die stoffliche Verwertung von Altöl Vorrang vor der energetischen Verwertung und der Beseitigung, soweit sie technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Innerhalb der stofflichen Verwertung hat die Aufbereitung zu Basisöl grundsätzlich Vorrang. Geeignete Altöle können in Raffinationsverfahren behandelt werden. Dabei werden unter anderem Schadstoffe, Alterungsprodukte und Additive abgetrennt. Nicht jedes Altöl eignet sich jedoch für eine Aufbereitung. Verunreinigungen oder Vermischungen können andere Behandlungswege erforderlich machen.
Behandlung von Ölfiltern
Ölfilter werden in geeigneten Anlagen entleert und mechanisch behandelt. Dabei können beispielsweise folgende Fraktionen entstehen:
- enthaltenes Altöl
- metallische Bestandteile
- Filtermaterialien
- belastete Reststoffe
Metallische Bestandteile können nach ausreichender Schadstoffentfrachtung einem geeigneten metallurgischen Verwertungsweg zugeführt werden. Filtermaterialien werden abhängig von ihrer Zusammensetzung behandelt.
Behandlung öl- und fettverschmutzter Betriebsmittel
Dazu können beispielsweise Putzlappen, Bindemittel, Schutzkleidung oder Filtermaterialien gehören. Je nach Verunreinigung, Materialart und Annahmebedingungen können sie:
- gereinigt oder aufbereitet
- thermisch behandelt
- einer sonstigen zulässigen Verwertung
- oder einer Beseitigung zugeführt werden
Ein Einsatz als Ersatzbrennstoff ist nicht für jede Fraktion möglich und darf nicht pauschal zugesagt werden.
Behandlung von Kühl- und Frostschutzmitteln
Gebrauchte Kühl- und Frostschutzmittel können Wasser, Glykol, Korrosionsschutzmittel, Metalle und weitere Verunreinigungen enthalten. Je nach Zusammensetzung können sie beispielsweise:
- destillativ behandelt
- von Feststoffen und Verunreinigungen befreit
- für eine weitere stoffliche Nutzung aufbereitet
- thermisch behandelt
- oder anderweitig entsorgt werden
Eine erneute Verwendung ist nur möglich, wenn die aufbereitete Flüssigkeit die erforderlichen Qualitäts- und Produktspezifikationen erfüllt.
Behandlung von Bremsflüssigkeiten
Bremsflüssigkeiten werden getrennt gesammelt, da Vermischungen mit Altöl, Wasser oder anderen Betriebsflüssigkeiten die Behandlung beeinträchtigen können. Je nach Anlage können Wasser und weitere Bestandteile durch thermische oder destillative Verfahren abgetrennt werden. Ob danach Bestandteile erneut stofflich genutzt werden können, hängt von Qualität, Zusammensetzung und Anlagenverfahren ab.
Behandlung verunreinigter Kraftstoffe
Benzin, Diesel und Kraftstoffgemische können abhängig von Zusammensetzung und Verunreinigung aufbereitet oder einer zugelassenen thermischen Behandlung zugeführt werden. Wegen ihrer Entzündbarkeit gelten besondere Anforderungen an Lagerung, Verpackung und Beförderung.
Behandlung von Starterbatterien
Starterbatterien werden getrennt gesammelt und zugelassenen Rücknahme- oder Behandlungswegen zugeführt. Für sie gelten besondere Rücknahme- und Pfandregelungen nach dem seit Oktober 2025 geltenden Batterierecht-Durchführungsgesetz. Bei der Behandlung von Blei-Säure-Batterien können je nach Verfahren unter anderem getrennt werden:
- Bleibestandteile
- Kunststoffgehäuse
- Elektrolyt
- sonstige Bauteile
Geeignete Fraktionen können anschließend spezifischen Recyclingverfahren zugeführt werden.
Behandlung von Lithium-Ionen-Batterien
Lithium-Ionen-Batterien werden getrennt nach Bauart, Zustand und möglicher Beschädigung erfasst. Vor der Behandlung können erforderlich sein:
- Entladung oder elektrische Sicherung
- Demontage
- Entfernung von Gehäuse- und Elektronikbauteilen
- mechanische Zerkleinerung unter kontrollierten Bedingungen
- thermische oder hydrometallurgische Behandlung
- Trennung metallhaltiger und weiterer Materialfraktionen
Beschädigte, aufgeblähte oder thermisch auffällige Batterien benötigen besondere Sicherungs- und Transportmaßnahmen. Batterien enthalten verwertbare Materialien, können aber auch gesundheitsgefährdende oder stark brennbare Bestandteile enthalten.
Behandlung von Airbags und Gurtstraffern
Nicht ausgelöste Airbags und Gurtstraffer enthalten pyrotechnische Komponenten. Sie dürfen nicht ohne vorherige Prüfung zusammen mit gewöhnlichen Fahrzeugteilen oder Metallschrott erfasst werden. Je nach Zustand und Vorgaben können sie:
- kontrolliert ausgelöst
- in spezialisierten Anlagen demontiert
- als pyrotechnische Gegenstände transportiert
- oder einem dafür zugelassenen Behandlungsweg zugeführt werden
Behandlung von Reifen
Altreifen werden nach Zustand, Größe und Beschaffenheit sortiert. Abhängig von der Qualität kommen beispielsweise infrage:
- weitere Nutzung nach fachlicher Prüfung
- Runderneuerung
- stoffliche Aufbereitung
- Einsatz in zugelassenen technischen Anwendungen
- thermische Behandlung
Nicht jeder Reifen eignet sich für jeden Verwertungsweg.
Behandlung von Metallen, Kunststoffen und Autoglas
Bremsscheiben, Metallteile, Stoßfänger und Autoglas werden zunächst auf Verunreinigungen und Fremdstoffe geprüft. Geeignete Fraktionen können anschließend:
- sortiert
- zerkleinert
- von Anhaftungen befreit
- nach Materialarten getrennt
- und entsprechenden Aufbereitungs- oder Verwertungsverfahren zugeführt werden
Lackierte, verklebte oder aus Verbundmaterialien bestehende Bauteile können nur eingeschränkt stofflich verwertbar sein.
Für die Sammlung typischer Werkstattabfälle hat REMONDIS extra ein Spezialfahrzeug entwickelt.
Standorte REMONDIS-Gruppe
Die Adressen aller REMONDIS-Unternehmen und -Niederlassungen weltweit finden Sie unter: