Was gehört zur Abfallart Gefährliche Abfälle, was nicht?
Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die aufgrund ihrer Eigenschaften besondere Anforderungen an Sammlung, Transport, Behandlung und Entsorgung stellen. Hierzu zählen beispielsweise Abfälle mit explosiven, entzündlichen, brandfördernden, ätzenden, gesundheitsschädlichen oder umweltgefährdenden Eigenschaften.
Akkus und Batterien
Asbest und asbesthaltige Stoffe
Belasteter Boden
Brandabfälle
Emulsionen
Farben und Lacke
Filterstäube
Fotochemikalien
Holz der Kategorie AVI
Klärschlämme
Laugen
Öle
PCB-haltige Stoffe
Säuren
Teer- und bitumenhaltige Abfälle
Quecksilberhaltige Abfälle
Andere Abfallarten, die nicht als gefährlich eingestuft wurden, zählen nicht zu dieser Kategorie. Sie sollten in den für sie vorgesehenen Behältern entsorgt werden.
Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da
Sortierhinweise zur Abfallart Gefährliche Abfälle
Grundlage für die Einstufung gefährlicher Abfälle ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV), das in Deutschland durch die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) umgesetzt wird. Gefährliche Abfälle sind dort mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Für sogenannte Spiegeleinträge erfolgt die Einstufung anhand der jeweiligen Zusammensetzung und gefährlichen Eigenschaften. Gefährliche Abfälle sollten getrennt von anderen Abfällen gesammelt und in geeigneten Behältern bereitgestellt werden. Erst nach der korrekten Einstufung kann der passende Behandlungs- und Entsorgungsweg festgelegt werden.
Fakten rund um die Abfallart Gefährliche Abfälle
Für gefährliche Abfälle gelten umfangreiche gesetzliche Anforderungen. Grundlage bilden unter anderem das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie weitere abfallrechtliche Vorschriften. Abfallerzeuger sind verpflichtet, Art, Menge und Zusammensetzung der Abfälle zu dokumentieren und die jeweils geltenden Nachweis- und Registerpflichten einzuhalten. Die erforderlichen Nachweise müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorgelegt werden. Auch Entsorgungsunternehmen unterliegen Dokumentations- und Nachweispflichten. Welche Behandlungs- oder Entsorgungsverfahren angewendet werden, richtet sich nach den Eigenschaften und der Zusammensetzung des jeweiligen Abfalls.
Recyclingwege der Abfallart Gefährliche Abfälle
Sammlung und Transport
Für gefährliche Abfälle werden geeignete Behälter entsprechend den jeweiligen Stoffeigenschaften bereitgestellt. REMONDIS bietet hierfür Behälterlösungen für feste, flüssige und pastöse Abfälle sowie ergänzende Leistungen wie Reinigung, Wartung und Prüfung der Behälter. Der Transport erfolgt unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften für gefährliche Abfälle.
Analyse und Einstufung
Vor der weiteren Behandlung werden die Abfälle entsprechend ihrer Zusammensetzung analysiert und eingestuft. Auf dieser Grundlage wird das geeignete Behandlungsverfahren festgelegt.
Behandlung und Verwertung
Je nach Abfallart kommen unterschiedliche Verfahren infrage. Dazu gehören beispielsweise:
- chemisch-physikalische Behandlungsverfahren,
- stoffliche Verwertungsverfahren, sofern diese technisch möglich und zulässig sind,
- thermische Behandlungsverfahren oder
- die Beseitigung in dafür zugelassenen Anlagen.
Schadstoffhaltige Bestandteile werden entsprechend den geltenden gesetzlichen Anforderungen behandelt. Nicht verwertbare Bestandteile werden geeigneten Entsorgungsverfahren zugeführt.
Schadstoffhaltige Flüssigkeiten, alte Akkus oder Industrieschlämme – für jedes Gefahrenpotenzial bietet REMONDIS das passende Behältnis.
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