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Dokumentation nach Gewerbeabfallverordnung – mit uns ein Leichtes

Als Abfall produzierendes Unternehmen sind Sie zur Dokumentation nach Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sowie zu einer entsprechenden Nachweisführung verpflichtet. Im Kern geht es darum, die Getrenntsammlung unterschiedlicher Stoffe mittels Lichtbildern, Lageplänen oder Praxisbelegen in Form von Wiege- oder Lieferscheinen zu belegen. Ist eine Getrenntsammlung nicht möglich, muss das gegenüber den Behörden ebenfalls nachgewiesen bzw. begründet werden. Außerdem benötigen Sie die Bestätigung eines Entsorgungspartners, mittels derer die kompletten Stoffströme von der Getrenntsammlung über den Abtransport bis zur Aufbereitung transparent gemacht werden. Bei all diesen Dokumentationspflichten stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite.

Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da

Weiterführende Informationen zur verpflichtenden Getrenntsammlung bzw. zur Getrenntsammlungsquote finden Sie unter Beratung GewAbfV

Worauf Sie sich verlassen können

Egal ob Einzelhandel, produzierender Betrieb oder Unternehmen der Bauwirtschaft – die Dokumentationspflicht trifft jeden. Und jeder kann gleichermaßen vom Know-how unserer Entsorgungsexperten profitieren. Als Komplettdienstleister im Bereich Kreislaufwirtschaft kennen wir uns hinsichtlich der Dokumentationspflichten branchenübergreifend mit allen Anforderungen aus. Machen Sie sich dieses Wissen zu Nutze und damit das Leben leicht. Wir kümmern uns soweit möglich um alles und helfen, wo wir nur können. Alles, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind und sich in Ruhe um Ihr Tagesgeschäft kümmern können.

Erstellung Dokumentation

Wir unterstützen Sie bei der Anfertigung sämtlicher Dokumentationsunterlagen inklusive Beratung dahingehend, was im Einzelnen gefordert ist.

Erstellung Abfallbilanzen

Wir fertigen für Sie aussagekräftige Abfallbilanzen mit Ausweisung der Getrenntsammlungsquote an.

Erstellung Nachhaltigkeitszertifikat

Wir dokumentieren Ihren Beitrag zu Klima- und Ressourcenschutz in Form eines umfassenden Nachhaltigkeitszertifikats

Musterdokumentation zur Ansicht

Alles drin, was es braucht. Von Abbildung der gewerblichen Siedlungsabfälle nach § 3 Absatz 3 sowie § 4 Absatz 5 bis zu Abbildung der Bau- und Baubruchabfälle nach § 8 Absatz 3 sowie § 9 Absatz 2 und 3.

Jetzt Angebot für Dokumentation nach GewAbfV anfordern

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