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Was gehört zur Abfallart Grünabfälle, was nicht?

Als Garten- und Parkabfälle definieren sich alle kompostierbaren Bio- und Grünabfälle, welche bei der Landschaftspflege- und Grünflächenpflege anfallen. Dazu gehören:

Äste / Zweige (Ø < 15 cm)

Baumschnitt / Grün- und Strauchschnitt

Baum- und Strauchnadeln

Blumen / Gestecke

Friedhofsabfälle

Gemüse- und Obstabfälle

Heu / Laub / Stroh

Kompost / Mulch / Rindenmulch

Rasenschnitt / Unkraut

(Rinden)mulch

(Stamm)holz

Stubben

Unkraut / Wildwuchs

Wurzeln (Ø < 15 cm)

Abfälle aus der Tierhaltung

Äste / Zweige (Ø > 15 cm)

Erdaushub / Mutterboden

Holzmöbel / Zäune

(Garten)zäune

Speise- und Küchenabfälle

Verunreinigte Grün- und Parkabfälle

Wurzeln (Ø > 15 cm)

Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da

Sortierhinweise zur Abfallart Grünabfälle

Zu den Grünabfällen zählen organische Materialien, die bei der Pflege von Gärten, Grünanlagen, Parks oder Friedhöfen anfallen. Dazu gehören beispielsweise Rasenschnitt, Laub, Pflanzenreste, Strauchwerk, Äste und Zweige. Grünabfälle sollten getrennt von anderen Abfallarten und möglichst frei von Störstoffen gesammelt werden. Kunststoffe, Metalle, Steine, Erde, behandeltes Holz und andere Fremdmaterialien gehören nicht in die Grünabfallsammlung. Wurzeln, Äste und Zweige mit einem Durchmesser von mehr als 15 Zentimetern sollten vor der Bereitstellung gekürzt oder zerkleinert werden. Da die zulässigen Abmessungen vom jeweiligen Sammel- und Verwertungsweg abhängen können, sollten die konkreten Annahmebedingungen vorab abgestimmt werden.

Fakten rund um die Abfallart Grünabfälle

Grünabfälle sind biologisch abbaubare Abfälle. Werden sie getrennt und möglichst störstoffarm erfasst, können sie je nach Zusammensetzung unterschiedlichen Behandlungs- und Verwertungsverfahren zugeführt werden. Zu den Bioabfällen zählen unter anderem Garten- und Parkabfälle sowie weitere biologisch abbaubare Abfälle aus privaten Haushalten, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen. Für ihre Sammlung und Behandlung gelten die jeweiligen abfallrechtlichen Vorgaben. Die getrennte Erfassung ist eine wichtige Voraussetzung für die weitere Aufbereitung. Aus geeigneten Grünabfällen können beispielsweise Komposte oder holzartige Brennstoffe hergestellt werden. Welche Nutzung möglich ist, hängt von der Zusammensetzung, dem Feuchtegehalt und dem Anteil an Störstoffen ab.

Recyclingwege der Abfallart Grünabfälle

Sammlung und Aufbereitung

Nach der getrennten Sammlung werden die Grünabfälle kontrolliert und bei Bedarf von Fremd- und Störstoffen befreit. Anschließend kann das Material zerkleinert und nach seinen Bestandteilen aufgeteilt werden.

Kompostierung

Feuchte und wenig verholzte Bestandteile können kompostiert werden. Dabei wird das organische Material unter kontrollierter Sauerstoffzufuhr durch Mikroorganismen abgebaut. Je nach Anlage kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz, beispielsweise die Behandlung in geschlossenen Rottetunneln. Temperatur, Feuchtigkeit und Sauerstoffzufuhr werden während des Prozesses überwacht und gesteuert. Nach der Rotte wird der Kompost gesiebt und von verbliebenen Störstoffen befreit. Erfüllt das Material die erforderlichen Qualitätsanforderungen, kann der erzeugte Kompost beispielsweise in der Landwirtschaft sowie im Garten- und Landschaftsbau eingesetzt werden.

Verwertung holziger Bestandteile

Trockene und stärker verholzte Bestandteile wie Äste oder Strauchwerk können zu Hackschnitzeln oder Schreddermaterial aufbereitet werden. Das aufbereitete Material kann, sofern es die technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt, in geeigneten Biomasseanlagen thermisch verwertet werden.

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