Was gehört zur Abfallart Transformatoren, was nicht?
Zur Abfallart Transformatoren gehören ausgediente oder zur Entsorgung bestimmte Transformatoren aus elektrischen Anlagen und Geräten. Je nach Bauart und Inhaltsstoffen können dazu beispielsweise gehören:
ölgekühlte Leistungstransformatoren
Verteiltransformatoren
Gießharz- und Trockentransformatoren
PCB-haltige Transformatoren
PCB-freie Transformatoren mit mineralischem Isolieröl
Transformatoren mit synthetischen oder biologisch abbaubaren Isolierflüssigkeiten
Transformatoren ohne flüssige Isoliermedien
demontierte Transformatorengehäuse und -bauteile, sofern sie fachgerecht vorbehandelt wurden
Kondensatoren
Schaltanlagen und Leistungsschalter
Elektromotoren und Generatoren
Kabel und Kabelschrott
lose Transformatorenöle
Batterien und Akkumulatoren
sonstige Elektro- und Elektronikaltgeräte
bereits getrennte Stahl-, Kupfer- oder Aluminiumfraktionen
Anlagen mit unbekannter Befüllung
Transformatoren mit radioaktiven Bauteilen oder entsprechendem Verdacht
noch in Betrieb befindliche oder zur Weiterverwendung bestimmte Geräte
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Sortierhinweise zur Abfallart Transformatoren
Transformatoren sollten getrennt nach Bauart, Isoliermedium und möglicher Schadstoffbelastung erfasst werden. PCB-haltige und PCB-verdächtige Geräte dürfen nicht mit PCB-freien Transformatoren oder gewöhnlichem Metallschrott vermischt werden. Vor der Übernahme sollten möglichst folgende Angaben vorliegen:
- Hersteller und Typ
- Baujahr
- Nennleistung
- Gesamtgewicht
- Art und Menge der Isolierflüssigkeit
- vorhandene Kennzeichnungen
- Analyseergebnisse zum PCB-Gehalt
- Angaben zu Leckagen oder Beschädigungen
- bisheriger Einsatzort und Verwendungszweck
Bei älteren Geräten oder fehlenden Unterlagen kann eine Untersuchung der Isolierflüssigkeit erforderlich sein. Eine Analyse ist jedoch nicht in jedem Fall zwingend, wenn Art, Beschaffenheit und die für die Einstufung maßgeblichen Parameter bereits zuverlässig bekannt sind. Beschädigte oder undichte Transformatoren müssen so gesichert werden, dass keine Flüssigkeiten austreten können. Für Transport und Zwischenlagerung sind geeignete flüssigkeitsdichte Auffang- und Sicherungssysteme zu verwenden. PCB-basierte Öle müssen getrennt gesammelt, getrennt befördert und getrennt entsorgt werden. Für gefährliche Transformatoren können außerdem abfallrechtliche Nachweis- und Registerpflichten gelten. Die erforderlichen Nachweise sind in den vorgesehenen Fällen elektronisch zu führen.
Fakten rund um die Abfallart Transformatoren
Transformatoren sind elektrotechnische Geräte, die elektrische Wechselspannungen und Ströme auf andere Spannungs- beziehungsweise Stromniveaus übertragen. Sie bestehen je nach Bauart unter anderem aus:
- einem Stahl- oder Magnetkern
- Kupfer- oder Aluminiumwicklungen
- einem Gehäuse aus Stahl
- Isolierstoffen
- Kühl- und Isolierflüssigkeiten
- Keramik-, Kunststoff- oder Verbundbauteilen
Nicht jeder Transformator enthält Öl. Neben flüssigkeitsgefüllten Geräten gibt es beispielsweise Trocken- und Gießharztransformatoren. PCB wurden früher unter anderem als Isolier- und Kühlflüssigkeit in Transformatoren eingesetzt. PCB gehören zu den persistenten organischen Schadstoffen und unterliegen besonderen Entsorgungsanforderungen. PCB-freie Transformatoren sind nicht automatisch ungefährlich. Auch andere Isolieröle, Anhaftungen oder Bauteile können zu einer Einstufung als gefährlicher Abfall führen. Umgekehrt kann ein entleerter und dekontaminierter Transformator nach entsprechender Prüfung anders eingestuft werden als das ursprüngliche Gesamtgerät. Transformatoren enthalten häufig größere Metallanteile, insbesondere Stahl, Kupfer und teilweise Aluminium. Ob und in welchem Umfang diese Materialien verwertet werden können, hängt von der Schadstoffbelastung, der Dekontamination, der Materialtrennung und den Annahmebedingungen der nachfolgenden Anlagen ab.
Recyclingwege der Abfallart Transformatoren
Identifikation und Einstufung
Vor der Behandlung werden Bauart, Inhaltsstoffe und Zustand des Transformators ermittelt. Typenschilder, Betriebsunterlagen und vorhandene Analysen können Hinweise auf das verwendete Isoliermedium geben. Bei unbekannter oder PCB-verdächtiger Befüllung wird eine repräsentative Probe der Flüssigkeit untersucht. Auf dieser Grundlage erfolgen Abfalleinstufung, Auswahl der Verpackung und Festlegung des Behandlungswegs.
Sicherung und Transport
Transformatoren werden gegen Umkippen, Beschädigung und Austritt von Flüssigkeiten gesichert. Je nach Zustand und Einstufung können beispielsweise eingesetzt werden:
- flüssigkeitsdichte Auffangwannen
- geschlossene Spezialcontainer
- zugelassene Großverpackungen
- gesicherte Tieflader oder andere geeignete Transportfahrzeuge
- zusätzliche Bindemittel und Leckagesicherungen
Die gefahrgutrechtliche Einstufung richtet sich nach den tatsächlichen Inhaltsstoffen und Eigenschaften. Ein Transformator ist nicht allein aufgrund seiner Geräteart automatisch Gefahrgut.
Entleerung
Flüssigkeitsgefüllte Transformatoren werden in einer dafür geeigneten Anlage entleert. Die abgetrennten Öle werden separat erfasst und entsprechend ihrer Zusammensetzung behandelt. Die PCB/PCT-Abfallverordnung schreibt für PCB-haltige Transformatoren grundsätzlich eine Entleerung vor. PCB-haltige Flüssigkeiten müssen vom Gerät getrennt und einer zulässigen Beseitigung zugeführt werden.
Dekontamination
PCB-haltige oder anderweitig belastete Transformatoren können abhängig von Bauart und Belastung zerlegt, gereinigt oder dekontaminiert werden. Mögliche Arbeitsschritte sind:
- Ablassen der Isolierflüssigkeit
- Zerlegung des Gehäuses
- Ausbau von Kern und Wicklungen
- Reinigung oder Spülung belasteter Bauteile
- getrennte Erfassung kontaminierter Reinigungsmedien
- Kontrollanalysen nach der Behandlung
Welche Dekontaminationsverfahren zulässig und geeignet sind, muss für den jeweiligen Transformator festgelegt werden.
Behandlung PCB-haltiger Flüssigkeiten
PCB-haltige Öle dürfen nicht als Brennstoff oder zur Energieerzeugung eingesetzt werden. Sie müssen in zugelassenen Verfahren so behandelt werden, dass die PCB zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden. Eine Behandlung in einer dafür zugelassenen Hochtemperaturanlage kann ein geeigneter Weg sein.
Aufbereitung metallischer Bestandteile
Nach einer erforderlichen Schadstoffentfrachtung und Dekontamination können Gehäuse, Kerne und Wicklungen nach Materialart getrennt werden. Dabei können unter anderem folgende Fraktionen entstehen:
- Stahl
- Kupfer
- Aluminium
- keramische Bestandteile
- Kunststoffe und Isoliermaterialien
- belastete Restfraktionen
Geeignete Metallfraktionen können metallurgischen Verwertungsverfahren zugeführt werden. Für PCB-haltige Abfälle ist die Metallrückgewinnung nur unter den jeweils geltenden Bedingungen zulässig.
Behandlung PCB-freier Transformatorenöle
PCB-freie Isolieröle werden abhängig von Zusammensetzung, Verunreinigungen und Analysewerten eingestuft. Für Altöle gelten Getrennthaltungs-, Vermischungs- und Behandlungsanforderungen nach der Altölverordnung. Eine stoffliche Aufbereitung ist nicht in jedem Fall möglich. Die Altölverordnung schließt eine stoffliche Verwertung unter anderem bei Überschreitung bestimmter PCB- und Halogengehalte aus.
Behandlung der Restfraktionen
Nicht verwertbare Isolierstoffe, kontaminierte Reinigungsmedien und andere Rückstände werden abhängig von ihrer Zusammensetzung zugelassenen Behandlungs- oder Beseitigungsverfahren zugeführt.
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