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Was gehört zur Abfallart Ziegel, was nicht?

Zur Abfallart Ziegel gehören ausgebaute oder beim Rückbau anfallende Bauteile und Bruchstücke aus gebranntem Ton beziehungsweise Lehm.

Betonziegel

Tonziegel

Mauerziegel

Hintermauerziegel

Vormauer- und Verblendziegel

Klinker

Dachziegel aus gebranntem Ton

Ziegelbruch

Ziegelsteine mit geringfügigen, technisch nicht vermeidbaren Mörtel- oder Putzanhaftungen

sortenrein erfasste Fehlchargen aus der Ziegelherstellung

Beton und Betonabbruch

Dachsteine beziehungsweise „Betonziegel“ aus Beton

Fliesen und Kacheln

Sanitärkeramik und sonstige Keramik

größere Mörtel- und Putzmengen

Gips und Gipskartonplatten

Porenbeton

Kalksandsteine

Kies

Sand und Erde

Bodenaushub

Straßenaufbruch

Asphalt

Zementreste

gemischter Bauschutt

Baumischabfälle

Dämmstoffe

teerhaltige Baustoffe

asbesthaltige Baustoffe

schadstoffbelastete oder unbekannte mineralische Materialien

Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da

Sortierhinweise zur Abfallart Ziegel

Ziegel sollten möglichst getrennt von anderen Bau- und Abbruchabfällen erfasst werden. Die getrennte Sammlung unterstützt eine eindeutige Einstufung und kann die Voraussetzungen für eine anschließende Aufbereitung verbessern. Nach der Gewerbeabfallverordnung sind bestimmte Bau- und Abbruchabfälle grundsätzlich getrennt zu sammeln. Dazu zählen unter anderem Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik. Die Verordnung ermöglicht darüber hinaus eine weitergehende Trennung innerhalb dieser Fraktionen, beispielsweise die separate Erfassung von Ziegeln. Ausnahmen sind nur unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen möglich, insbesondere wenn eine getrennte Sammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. In den Ziegelbehälter gehören keine:

  • Gipsbaustoffe
  • Dämmstoffe
  • Holz-, Kunststoff- oder Metallteile
  • Folien und Verpackungen
  • Erde oder Bodenaushub
  • Asphalt- und Straßenaufbruch
  • teerhaltigen Materialien
  • asbesthaltigen Baustoffe
  • schadstoffbelasteten Bauteile

Geringfügige Mörtel- oder Putzanhaftungen können abhängig von den Annahmebedingungen der Aufbereitungsanlage zulässig sein. Größere Mengen dieser Stoffe sollten getrennt erfasst werden. Asbesthaltige Baustoffe sind separat zu identifizieren, staubdicht zu verpacken und einem dafür zugelassenen Entsorgungsweg zuzuführen. Sie dürfen weder mit Ziegeln noch mit gewöhnlichem Bauschutt vermischt werden. Ein bloßer Verdacht auf Asbest sollte vor dem Rückbau fachlich geklärt werden. Wenn eine getrennte Erfassung nachweislich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, können Ziegel gemeinsam mit geeigneten mineralischen Bauabfällen erfasst werden. Ein solcher mineralischer Bauschutt ist jedoch von Baumischabfall zu unterscheiden. Baumischabfall enthält regelmäßig auch nicht mineralische Bestandteile und benötigt einen anderen Behandlungsweg. Die Voraussetzungen und die weitere Behandlung gemischt erfasster Bauabfälle regeln §§ 8 und 9 GewAbfV

Fakten rund um die Abfallart Ziegel

Ziegel sind keramische Baustoffe, die überwiegend aus ton- oder lehmhaltigen Ausgangsmaterialien geformt und gebrannt werden. Sie werden unter anderem für Mauerwerk, Fassaden und Dacheindeckungen verwendet. Nicht alle umgangssprachlich als „Ziegel“ bezeichneten Bauteile bestehen jedoch aus gebranntem Ton. Sogenannte Betonziegel sind in der Regel Dachsteine aus Beton und sollten abfalltechnisch nicht ohne Prüfung gemeinsam mit Tonziegeln erfasst werden. Nach dem Ausbau können Ziegel je nach Zustand und Herkunft für unterschiedliche Wege geeignet sein:

  • erneute Verwendung als Bauteil
  • Aufbereitung zu mineralischen Gesteinskörnungen
  • Einsatz in zugelassenen technischen Anwendungen
  • Verwendung in besonderen Produkten oder Substraten
  • Ablagerung auf einer dafür zugelassenen Deponie, wenn eine Verwertung nicht möglich ist

Eine vollständige Wiederverwendung oder ein vollständiges Recycling kann nicht pauschal zugesagt werden. Verwertungsmöglichkeiten können unter anderem eingeschränkt sein durch:

  • anhaftenden Gips oder Mörtel
  • Beschichtungen und Anstriche
  • Ruß- oder Teeranhaftungen
  • Dämmstoffreste
  • Schadstoffbelastungen
  • starke Vermischung mit anderen Baustoffen
  • unzureichende Materialqualität
  • fehlende technische Eignung für den vorgesehenen Einsatz

Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass mineralische Bauabfälle durch Zerkleinern, Sieben und Klassieren zu Recycling-Baustoffen aufbereitet werden können. Ob daraus eine für einen bestimmten Einsatzzweck geeignete Gesteinskörnung entsteht, hängt jedoch von Ausgangsmaterial, Aufbereitung und Qualitätsanforderungen ab.

Recyclingwege der Abfallart Ziegel

Prüfung auf Wiederverwendung

Unbeschädigte historische Ziegel, Klinker oder Dachziegel können beim selektiven Rückbau separat ausgebaut und auf eine weitere Verwendung geprüft werden. Eine Wiederverwendung setzt unter anderem voraus, dass die Bauteile:

  • ausreichend unbeschädigt sind
  • keine unzulässigen Anhaftungen aufweisen
  • die technischen Anforderungen des vorgesehenen Einsatzes erfüllen
  • fachgerecht ausgebaut und gelagert werden
  • eine entsprechende Nachfrage besteht

Nicht jeder ausgebaute Ziegel kann ohne weitere Prüfung erneut als Bauprodukt eingesetzt werden.

Getrennte Erfassung

Ziegel werden am Rückbauort möglichst in einem eigenen Container oder gekennzeichneten Lagerbereich gesammelt. Vor Beginn der Arbeiten sollte geklärt werden:

  • welche Baustoffe vorhanden sind
  • ob schadstoffverdächtige Bestandteile vorkommen
  • welche Trennung technisch möglich ist
  • welche Annahmebedingungen die Zielanlage vorgibt
  • ob eine Voruntersuchung oder Beprobung erforderlich ist

Ein selektiver Rückbau kann dazu beitragen, Ziegel von Dämmstoffen, Gipsbaustoffen, Holz, Metallen und sonstigen Fremdstoffen getrennt zu halten.

Annahmekontrolle

Bei der Aufbereitungsanlage wird das Material hinsichtlich Herkunft, Zusammensetzung und möglicher Verunreinigungen kontrolliert. Die Ersatzbaustoffverordnung verpflichtet Betreiber von Aufbereitungsanlagen bei der Anlieferung mineralischer Abfälle zu einer Annahmekontrolle und deren Dokumentation. Dabei werden unter anderem Abfallart, Herkunft und mögliche Schadstoffbelastungen berücksichtigt. Je nach Herkunft und Verdachtslage können zusätzliche Untersuchungen erforderlich sein.

Vorsortierung

Vor der mechanischen Aufbereitung werden ungeeignete Bestandteile entfernt. Dazu können gehören:

  • Holz
  • Metalle
  • Kunststoffe
  • Dämmstoffe
  • Gipsbestandteile
  • Kabel und Installationen
  • sonstige Fremdstoffe

Eine Vermischung mit Gips ist besonders ungünstig, da sulfathaltige Bestandteile die Einsatzmöglichkeiten der erzeugten mineralischen Materialien einschränken können.

Zerkleinerung

Geeignete Ziegel und ziegelhaltige mineralische Abfälle werden auf die für den vorgesehenen Einsatz erforderliche Korngröße zerkleinert. Abhängig von Material und Anlage können Brecher unterschiedlicher Bauart verwendet werden.

Siebung und Klassierung

Nach der Zerkleinerung wird das Material in unterschiedliche Korngrößen aufgeteilt. Dabei entstehen definierte Gesteinskörnungen oder Gemische. Zusätzlich können Leichtstoffe, Metalle und weitere Fremdbestandteile durch geeignete Trennverfahren ausgeschleust werden.

Herstellung von Recyclingbaustoffen

Geeignete aufbereitete mineralische Abfälle können zu Recyclingbaustoffen verarbeitet werden. Für mineralische Ersatzbaustoffe, die in technischen Bauwerken eingesetzt werden, gelten unter anderem Anforderungen an:

  • Annahmekontrolle
  • Eignungsnachweis
  • werkseigene Produktionskontrolle
  • Fremdüberwachung
  • Probenahme und Analytik
  • Klassifizierung
  • Dokumentation
  • zulässige Einbauweisen

Diese Anforderungen werden durch die Ersatzbaustoffverordnung geregelt.

Mögliche Einsatzbereiche

Aufbereitete ziegelhaltige Materialien können abhängig von Qualität, Klassifizierung und baurechtlichen Anforderungen beispielsweise eingesetzt werden:

  • in ungebundenen Tragschichten
  • im Wege- und Landschaftsbau
  • in technischen Bauwerken
  • als Bestandteil bestimmter Recycling-Baustoffe
  • in Vegetations- oder Pflanzsubstraten
  • in ausgewählten Beton- oder Mörtelanwendungen

Nicht jede Ziegelkörnung eignet sich für alle genannten Anwendungen. Der zulässige Einsatz richtet sich nach Materialeigenschaften, Produktanforderungen, Einbausituation und den jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben. Innovative Sortierverfahren können Ziegelanteile aus gemischtem Bauschutt abtrennen und dadurch zusätzliche Einsatzmöglichkeiten, etwa als Substratkomponente, eröffnen. Eine solche Nutzung ist jedoch an die erforderliche Materialqualität gebunden.

Einsatz in Beton

Ob Ziegelmaterial für Beton geeignet ist, hängt insbesondere ab von:

  • Korngröße
  • Rohdichte
  • Wasseraufnahme
  • Festigkeit
  • Frostbeständigkeit
  • Schadstofffreiheit
  • zulässigem Anteil in der Rezeptur
  • Anforderungen an das fertige Bauprodukt

Mineralische Bauabfälle können grundsätzlich zu Recycling-Gesteinskörnungen für konstruktive Anwendungen aufbereitet werden. Die konkrete Eignung muss aber technisch nachgewiesen werden.

Behandlung nicht geeigneter Fraktionen

Materialien, die aufgrund von Fremdstoffen, Schadstoffbelastungen oder unzureichender Qualität nicht verwertet werden können, werden einem anderen zugelassenen Behandlungs- oder Entsorgungsweg zugeführt. Je nach Einstufung und Analysewerten kann eine Ablagerung auf einer dafür zugelassenen Deponie erforderlich sein.

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