Steigende Herausforderungen durch Gewerbeabfallverordnung
Mit der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wurden die Anforderungen an die getrennte Erfassung und Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle sowie von Bau- und Abbruchabfällen weiter konkretisiert. Für Unternehmen ergeben sich daraus insbesondere Anforderungen an die Getrenntsammlung, Dokumentation und – in bestimmten Fällen – an die Vorbehandlung gemischter Abfälle. REMONDIS unterstützt Sie dabei, die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung umzusetzen. Wir beraten Sie zu geeigneten Sammelkonzepten, Behältersystemen, Dokumentationspflichten sowie zu möglichen Behandlungs- und Verwertungswegen Ihrer Abfälle.
Zusammenfassung – Pflichten für gewerbliche Siedlungsabfälle
Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da
Nach der Gewerbeabfallverordnung sind Erzeuger gewerblicher Siedlungsabfälle grundsätzlich verpflichtet, bestimmte Abfallfraktionen getrennt zu erfassen. Für Bau- und Abbruchabfälle gelten entsprechende Anforderungen an die getrennte Erfassung der in der Verordnung genannten Materialfraktionen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
Ist eine getrennte Erfassung im Einzelfall technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, können gemischte Abfälle unter den Voraussetzungen der Gewerbeabfallverordnung einer Vorbehandlungsanlage oder – je nach Abfallart – einer geeigneten Aufbereitungsanlage zugeführt werden. Die Voraussetzungen hierfür sowie die erforderliche Dokumentation richten sich nach den Regelungen der Gewerbeabfallverordnung.
Ist die Sortierung gemischter Fraktionen unter technischen oder wirtschaftlichen Aspekten unmöglich, schreibt die Gewerbeabfallverordnung eine vorrangig energetische Verwertung vor. Auch das Abweichen von der Sortierpflicht muss vom Abfallerzeuger erläutert und umfassend dokumentiert werden. Reste, die auch bei einer Getrenntsammlungsquote von mindestens 90 Masseprozent entstehen, müssen ebenfalls einer energetischen Verwertung zugeführt werden.
Das leistet unsere Beratung im Einzelnen
Klarheit in der Aufgabenstellung
Wir machen Sie mit allen Anforderungen und Begrifflichkeiten der Gewerbeabfallverordnung vertraut, so dass Sie genau wissen, welche Leistungen Sie zu erbringen haben.
Konkrete Lösungen für Abfallarten
Wir beraten Sie hinsichtlich möglicher Stoffstrom- und Getrenntsammlungslösungen in Ihrem Unternehmen. Optimierung der Prozesse und Gestellung von Behältern inklusive.
Ausloten der Handlungsoptionen
Wir prüfen für Sie, inwiefern die Befreiung von einer Sortierpflicht in Frage kommt bzw. die erforderliche Getrenntsammlungsquote erreicht werden kann.
Vorübergehende Personalgestellung
Um zügig und fachgerecht alle von der GewAbfV geforderten Prozesse zu implementieren, stellen wir Ihnen einen REMONDIS-Entsorgungsexperten an die Seite.
Klarheit in der Aufgabenstellung
Wir helfen und beraten Sie hinsichtlich der erforderlichen Nachweisführung und Dokumentation gegenüber den Behörden.
Zur besseren Orientierung und Einschätzung: Diese Abfälle sind getrennt zu erfassen
Gewerbliche Siedlungsabfälle
Papier, Pappe, Kartonagen mit Ausnahme von Hygienepapier
Glas
Kunststoffe
Metalle
Holz
Textilien
Bioabfälle
Weitere gewerbliche und industrielle Abfälle nach § 2 Abs. 1 GewAbfV
Bau- und Abbruchabfälle
Glas
Kunststoffe
Metalle einschließlich Legierungen
Holz
Dämmmaterialien
Bitumengemische
Baustoffe auf Gipsbasis
Beton
Ziegel
Fliesen und Keramik
Eine wichtige Komponente: die Getrenntsammlungsquote
Die Gewerbeabfallverordnung sieht eine für Unternehmen lukrative Regelung vor: Kann für mindestens 90 Masseprozent der anfallenden Abfälle eine Getrenntsammlung nachgewiesen werden, entfällt die nachgelagerte Sortierpflicht für verbleibende gemischte Fraktionen. Dies ist allerdings an strikte Vorgaben der Nachweisführung geknüpft. Das Erreichen der Getrenntsammlungsquote muss durch Belege dokumentiert sein, die wiederum von einem unabhängigen Sachverständigen geprüft werden müssen. Die offiziell bestätigten Belege sind den zuständigen Behörden auf Verlangen bis zum 31. März des Folgejahres vorzulegen. Die gute Nachricht: Die meisten Gewerbebetriebe sind von der 90-prozentigen Getrennterfassung nicht allzu weit entfernt. Umso attraktiver ist es, die geforderte Quote anzuvisieren und sich so Entsorgungsvorteile zu sichern. Wir von REMONDIS helfen Ihnen dabei.
Lassen Sie sich jetzt von uns zur Gewerbeabfallverordnung beraten.
Das könnte Sie noch interessieren
Dokumentation
Mit uns allen Dokumentationspflichten im Zuge der Abfallentsorgung nachkommen. Schnell, unkompliziert und nachweislich rechtskonform.
Gewerbeabfallentsorgung
Seriös, kompetent, sicher. Wir kümmern uns um die fachgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung aller bei Ihnen anfallenden Abfallarten.
Abfallsortierung
Getrenntsammlung ist der erste Schritt zur optimalen Abfallbehandlung. Wir unterstützen Sie dabei mit maßgeschneiderten Konzepten.
Immer auf dem Laufenden bleiben und aktuelle Angebote sichern. Mit unserem Newsletter.
Standorte REMONDIS-Gruppe
Die Adressen aller REMONDIS-Unternehmen und -Niederlassungen weltweit finden Sie unter: