Regeln

Nur Wörter mit 2 oder mehr Zeichen werden akzeptiert.
Maximal 200 Zeichen insgesamt.
Leerzeichen werden zur Trennung von Worten verwendet, "" kann für die Suche nach ganzen Zeichenfolgen benutzt werden (keine Indexsuche).
UND, ODER und NICHT sind Suchoperatoren, die den standardmäßigen Operator überschreiben.
+/|/- entspricht UND, ODER und NICHT als Operatoren.
Alle Suchbegriffe werden in Kleinschreibung umgewandelt.

Standorte REMONDIS-Gruppe

Die Adressen aller REMONDIS-Unternehmen und -Niederlassungen weltweit finden Sie unter:

remondis-standorte.de

Was gehört zur Abfallart Elektro(nik)geräte, was nicht?

Zur Abfallart Elektro(nik)altgeräte zählen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte aus Haushalten sowie aus Gewerbe und Industrie, die unter anderem gefährliche Bauteile enthalten. Im Detail gehören dazu:

Bügeleisen

CD-Player

Drucker

DVD-Player

Eierkocher

Elektromotoren

Elektrowerkzeuge

Elektronisches Spielzeug

EDV-Kleingeräte inkl. Zubehör

Fernseher und Monitore

Föne

Gefriertruhen

Geldautomaten

Geldspielgeräte

Großrechenanlagen

Handys und Smartphones

Haushaltsgroßgeräte

Herde

Kaffeemaschinen

Kameras

Kleinelektrogeräte

Kopierer

Kühlschränke und Kühlgeräte

Labor- und Krankenhausgeräte

Mess- und Regeltechnik

Modems

Mikrowellen

Mixer

PCs

Phonogeräte

Plattenspieler

Radios

Schaltschränke

Schreib- und Rechenmaschinen

Spülmaschinen

Staubsauger

Tastaturen

Telefax- und Rechengeräte

Telefonanlagen

Toaster

Tonbandgeräte

Ventilatoren

Verstärker

Videorecorder

Waschmaschinen

Wäschetrockner

CDs // DVDs

Batterien // Akkus

Geräte mit Flüssigkeiten

Leuchtstoffröhren

Metalle

Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da

Sortierhinweise zur Abfallart Elektro(nik)geräte

Elektro- und Elektronikaltgeräte müssen getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden. Grundlage hierfür ist die WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment), die die Sammlung und Behandlung von Elektroaltgeräten innerhalb der Europäischen Union regelt.

Die Richtlinie unterscheidet sechs Sammelgruppen, um eine geeignete Behandlung und Verwertung der unterschiedlichen Gerätearten zu ermöglichen:

Sammelgruppe 1: Wärmeüberträger (z. B. Kühl- und Gefrierschränke, Klimageräte)
Sammelgruppe 2: Bildschirmgeräte (z. B. Fernseher, Monitore)
Sammelgruppe 3: Lampen (z. B. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LED-Lampen)
Sammelgruppe 4: Großgeräte (Kantenlänge über 50 cm)
Sammelgruppe 5: Kleingeräte (Kantenlänge bis 50 cm)
Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule

Die getrennte Erfassung erleichtert die anschließende Behandlung der Geräte sowie die Trennung der enthaltenen Materialien.

Fakten rund um die Abfallart Elektro(nik)geräte

Die WEEE-Richtlinie wurde 2002 von der Europäischen Union eingeführt, um die Sammlung, Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu regeln. Sie basiert auf dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung und verpflichtet insbesondere Hersteller und Vertreiber zu verschiedenen Aufgaben.

Dazu gehören unter anderem:

  • die Organisation der Behandlung und Verwertung von Altgeräten,
  • die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben,
  • die Einhaltung gesetzlich festgelegter Sammel- und Verwertungsquoten,
  • die Kennzeichnung der Geräte mit dem WEEE-Symbol und einer Herstelleridentifikation sowie
  • die Rücknahme von Altgeräten aus privaten Haushalten unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen.

In Deutschland übernimmt die Stiftung Ear (Elektro-Altgeräte Register) als Gemeinsame Stelle die Registrierung der Hersteller sowie die Koordination der Bereitstellung von Sammelbehältern und der Abholung von Altgeräten an kommunalen Sammelstellen. Dort können private Haushalte ihre Elektroaltgeräte kostenlos abgeben.

Recyclingwege der Abfallart Elektro(nik)geräte

Sammlung und Sortierung

Elektro- und Elektronikaltgeräte werden entsprechend ihrer Geräteart erfasst und den jeweiligen Sammelgruppen zugeordnet. Die weitere Behandlung richtet sich nach Aufbau, Materialzusammensetzung und den geltenden gesetzlichen Anforderungen.

Aufbereitung und Verwertung

In den Rückbauzentren von REMONDIS werden Elektroaltgeräte demontiert und in mehreren Verarbeitungsschritten in ihre einzelnen Materialfraktionen getrennt. Dabei werden unter anderem Metalle, Kunststoffe, Glas und elektronische Bauteile separiert. Die gewonnenen Materialfraktionen werden anschließend geeigneten Verwertungsverfahren zugeführt. Schadstoffhaltige Bestandteile werden entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben behandelt und entsorgt.

Jetzt Entsorgungsangebot anfordern

Wenn es um gesetzeskonforme Aufbereitung und Entsorgung von Elektroaltgeräten geht, ist REMONDIS immer der richtige Partner.

Sprechen Sie mit uns