Was gehört zur Abfallart Elektro(nik)geräte, was nicht?
Zur Abfallart Elektro(nik)altgeräte zählen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte aus Haushalten sowie aus Gewerbe und Industrie, die unter anderem gefährliche Bauteile enthalten. Im Detail gehören dazu:
Bügeleisen
CD-Player
Drucker
DVD-Player
Eierkocher
Elektromotoren
Elektrowerkzeuge
Elektronisches Spielzeug
EDV-Kleingeräte inkl. Zubehör
Fernseher und Monitore
Föne
Gefriertruhen
Geldautomaten
Geldspielgeräte
Großrechenanlagen
Handys und Smartphones
Haushaltsgroßgeräte
Herde
Kaffeemaschinen
Kameras
Kleinelektrogeräte
Kopierer
Kühlschränke und Kühlgeräte
Labor- und Krankenhausgeräte
Mess- und Regeltechnik
Modems
Mikrowellen
Mixer
PCs
Phonogeräte
Plattenspieler
Radios
Schaltschränke
Schreib- und Rechenmaschinen
Spülmaschinen
Staubsauger
Tastaturen
Telefax- und Rechengeräte
Telefonanlagen
Toaster
Tonbandgeräte
Ventilatoren
Verstärker
Videorecorder
Waschmaschinen
Wäschetrockner
CDs // DVDs
Batterien // Akkus
Geräte mit Flüssigkeiten
Leuchtstoffröhren
Metalle
Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da
Sortierhinweise zur Abfallart Elektro(nik)geräte
Elektro- und Elektronikaltgeräte müssen getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden. Grundlage hierfür ist die WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment), die die Sammlung und Behandlung von Elektroaltgeräten innerhalb der Europäischen Union regelt.
Die Richtlinie unterscheidet sechs Sammelgruppen, um eine geeignete Behandlung und Verwertung der unterschiedlichen Gerätearten zu ermöglichen:
Sammelgruppe 1: Wärmeüberträger (z. B. Kühl- und Gefrierschränke, Klimageräte)
Sammelgruppe 2: Bildschirmgeräte (z. B. Fernseher, Monitore)
Sammelgruppe 3: Lampen (z. B. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LED-Lampen)
Sammelgruppe 4: Großgeräte (Kantenlänge über 50 cm)
Sammelgruppe 5: Kleingeräte (Kantenlänge bis 50 cm)
Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule
Die getrennte Erfassung erleichtert die anschließende Behandlung der Geräte sowie die Trennung der enthaltenen Materialien.
Fakten rund um die Abfallart Elektro(nik)geräte
Die WEEE-Richtlinie wurde 2002 von der Europäischen Union eingeführt, um die Sammlung, Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu regeln. Sie basiert auf dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung und verpflichtet insbesondere Hersteller und Vertreiber zu verschiedenen Aufgaben.
Dazu gehören unter anderem:
- die Organisation der Behandlung und Verwertung von Altgeräten,
- die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben,
- die Einhaltung gesetzlich festgelegter Sammel- und Verwertungsquoten,
- die Kennzeichnung der Geräte mit dem WEEE-Symbol und einer Herstelleridentifikation sowie
- die Rücknahme von Altgeräten aus privaten Haushalten unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen.
In Deutschland übernimmt die Stiftung Ear (Elektro-Altgeräte Register) als Gemeinsame Stelle die Registrierung der Hersteller sowie die Koordination der Bereitstellung von Sammelbehältern und der Abholung von Altgeräten an kommunalen Sammelstellen. Dort können private Haushalte ihre Elektroaltgeräte kostenlos abgeben.
Recyclingwege der Abfallart Elektro(nik)geräte
Sammlung und Sortierung
Elektro- und Elektronikaltgeräte werden entsprechend ihrer Geräteart erfasst und den jeweiligen Sammelgruppen zugeordnet. Die weitere Behandlung richtet sich nach Aufbau, Materialzusammensetzung und den geltenden gesetzlichen Anforderungen.
Aufbereitung und Verwertung
In den Rückbauzentren von REMONDIS werden Elektroaltgeräte demontiert und in mehreren Verarbeitungsschritten in ihre einzelnen Materialfraktionen getrennt. Dabei werden unter anderem Metalle, Kunststoffe, Glas und elektronische Bauteile separiert. Die gewonnenen Materialfraktionen werden anschließend geeigneten Verwertungsverfahren zugeführt. Schadstoffhaltige Bestandteile werden entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben behandelt und entsorgt.
Wenn es um gesetzeskonforme Aufbereitung und Entsorgung von Elektroaltgeräten geht, ist REMONDIS immer der richtige Partner.