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Was gehört zur Abfallart Lackierereiabfall, was nicht?

Unter Lackierereiabfälle fallen nicht nur Restlacke, sondern auch andere Materialien, die durch Lackiervorgänge mit Lack in Berührung gekommen sind, wie z. B.:

Verschmutze Filtermatten

Lackschlamm

Metall- und Kunststoffemballagen mit Lackresten

Verunreinigtes Abdeckmaterial

Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da

Sortierhinweise zur Abfallart Lackierereiabfall

Lackierereiabfälle sollten entsprechend ihrer Zusammensetzung getrennt gesammelt und in geeigneten, dicht verschlossenen Behältern bereitgestellt werden. Je nach Art der enthaltenen Stoffe können Lackierereiabfälle als gefährliche Abfälle eingestuft sein und unterliegen besonderen Anforderungen an Sammlung, Transport und Behandlung.

Fakten rund um die Abfallart Lackierereiabfall

Zu den Lackierereiabfällen zählen unter anderem Lackreste, Farbnebel, Lösemittel, verschmutzte Filtermaterialien, Wischtücher sowie weitere Rückstände aus Lackier- und Beschichtungsprozessen. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Zusammensetzung werden Lackierereiabfälle getrennt erfasst und entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben behandelt.

Recyclingwege der Abfallart Lackierereiabfall

Nach der getrennten Sammlung werden Lackierereiabfälle entsprechend ihrer Eigenschaften geeigneten Behandlungs- oder Entsorgungsverfahren zugeführt. Für viele Lackierereiabfälle erfolgt die Behandlung in dafür zugelassenen thermischen Anlagen. Welche Verfahren im Einzelfall eingesetzt werden, richtet sich nach der Zusammensetzung des jeweiligen Abfalls sowie den geltenden rechtlichen Vorgaben.

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Gerne beraten wir Sie, wenn es um die korrekte Entsorgung von Lackierereiabfällen geht.

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