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Was gehört zur Abfallart Röntgenfilme, was nicht?

Zur Abfallart Röntgenfilme gehören analoge medizinische und technische Röntgenaufnahmen auf Filmmaterial. Aufgrund der enthaltenen Bild- und Patientendaten können sie besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen unterliegen.

Dazu zählen beispielsweise:

medizinische Röntgenfilme aus Arztpraxen und Kliniken

Röntgenfilme aus Zahnarztpraxen

analoge Aufnahmen aus der Veterinärmedizin

technische Röntgenfilme aus der Werkstoffprüfung

digitale Datenträger und Speichermedien

Papierakten und Patientenunterlagen

unbelichtete Filme und fotografische Chemikalien

Entwickler- und Fixierbäder

Röntgengeräte und andere Elektrogeräte

Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da

Sortierhinweise zur Abfallart Röntgenfilme

Röntgenfilme sollten getrennt von anderen Abfällen und frei von Fremdstoffen gesammelt werden. Papierakten, Umschläge, Datenträger oder fotografische Chemikalien sind separat zu erfassen. Da medizinische Röntgenfilme personenbezogene Gesundheitsdaten enthalten können, müssen sie bis zur Abholung vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt aufbewahrt werden. Für Sammlung und Transport können verschlossene Sicherheitsbehälter eingesetzt werden. REMONDIS übernimmt die Sammlung, den Transport und die Behandlung von Röntgenfilmen entsprechend den vereinbarten abfall- und datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Fakten rund um die Abfallart Röntgenfilme

Analoge Röntgenfilme bestehen in der Regel aus einem Kunststoffträger, auf den eine lichtempfindliche Beschichtung aufgebracht ist. Diese Beschichtung kann Silberverbindungen enthalten. Welche Aufbewahrungsfrist für medizinische Röntgenaufnahmen gilt, hängt unter anderem von der Art der Untersuchung oder Behandlung, dem Alter der betroffenen Person und weiteren rechtlichen Vorgaben ab. Eine pauschale Frist von zehn Jahren ist daher nicht für alle Röntgenaufnahmen zutreffend. Die Strahlenschutzverordnung enthält differenzierte Vorgaben zur Aufbewahrung von Röntgenbildern und zugehörigen Untersuchungsdaten. Erst nach Ablauf der jeweils maßgeblichen Aufbewahrungsfrist und nach Freigabe durch die verantwortliche Stelle dürfen die Filme vernichtet werden. Während der Sammlung, des Transports und der Behandlung ist sicherzustellen, dass unbefugte Personen keinen Zugriff auf die enthaltenen Daten erhalten. Für die Auswahl eines Entsorgungsfachbetriebs sollte geprüft werden, für welche Standorte, Abfallarten und Tätigkeiten dessen Zertifizierung gilt. Die Zertifizierung ist stets auf den im Zertifikat ausgewiesenen Umfang beschränkt.

Recyclingwege der Abfallart Röntgenfilme

Sammlung und sichere Bereitstellung

Die Röntgenfilme werden getrennt gesammelt und bis zur Abholung in geeigneten, gegen unbefugten Zugriff gesicherten Behältern aufbewahrt.

Zerkleinerung

Im ersten Behandlungsschritt werden die Filme mechanisch zerkleinert. Dadurch werden die darauf enthaltenen Informationen unlesbar gemacht und das Material für die weitere Aufbereitung vorbereitet.

Trennung der Materialbestandteile

Anschließend wird die silberhaltige Beschichtung vom Kunststoffträger getrennt. Das konkrete Verfahren richtet sich nach der eingesetzten Anlagentechnik und der Beschaffenheit des Filmmaterials.

Rückgewinnung von Silber

Aus der abgetrennten Beschichtung können silberhaltige Fraktionen gewonnen und weiteren metallurgischen Aufbereitungsverfahren zugeführt werden.

Aufbereitung des Kunststoffträgers

Der Kunststoffträger kann abhängig von Materialqualität und Verunreinigungsgrad für eine weitere stoffliche Verwertung aufbereitet werden. Nicht geeignete Bestandteile werden einem zulässigen Behandlungs- oder Entsorgungsweg zugeführt.

Vergütung

Ob für die zurückgewonnenen silberhaltigen Fraktionen eine Vergütung möglich ist, hängt unter anderem von Menge, Silbergehalt, Materialqualität, Aufbereitungsaufwand und der jeweiligen Marktsituation ab.

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Röntgenfilme enthalten nicht nur sensible Daten, sondern auch viele Wertstoffe.

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