Was gehört zur Abfallart Solarmodule, was nicht?
Zur Abfallart Solarmodule gehören ausgediente oder nicht mehr verwendbare Photovoltaikmodule, die Sonnenlicht in elektrische Energie umwandeln. Dazu zählen sowohl vollständige Module als auch beschädigte Module, die nicht mehr weitergenutzt oder repariert werden sollen.
Je nach Bauart können Solarmodule unter anderem aus folgenden Bestandteilen bestehen:
- Glas
- Aluminiumrahmen
- Solarzellen, häufig auf Siliziumbasis
- Kunststoffen und Verbundfolien
- metallischen Leitern und Kontaktmaterialien
- Anschlussdosen und Kabelabschnitten
kristalline Silizium-Photovoltaikmodule
Dünnschichtmodule
Glas-Glas-Module
Glas-Folien-Module
starre und flexible Photovoltaikmodule
beschädigte oder gebrochene Module
ausgemusterte Module aus Dach-, Freiflächen- oder mobilen Anlagen
Solarthermie-Kollektoren
Wechselrichter
Batteriespeicher und Akkumulatoren
Montageschienen und Unterkonstruktionen
separate Kabel und Steckverbindungen
Zähler, Steuerungs- und Überwachungstechnik
Verpackungsmaterialien
sonstige Elektrogeräte
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Sortierhinweise zur Abfallart Solarmodule
Ausgediente Photovoltaikmodule zählen in Deutschland zu den Elektroaltgeräten und müssen getrennt von Restabfall, Sperrmüll, Bauschutt und gewöhnlichem Metallschrott erfasst werden. Die Module sollten möglichst unbeschädigt ausgebaut, transportiert und gelagert werden. Zerbrochene Glasflächen, scharfe Kanten und beschädigte elektrische Anschlüsse können besondere Anforderungen an Verpackung, Arbeitsschutz und Ladungssicherung stellen. Beschädigte Module sollten vor Niederschlag geschützt und so bereitgestellt werden, dass keine Bruchstücke oder Materialbestandteile freigesetzt werden. Ob zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, hängt von der Modultechnologie, dem Schadensbild und den betrieblichen Vorgaben ab.
Vor der Demontage sollte geklärt werden:
- wer Eigentümer beziehungsweise Besitzer der Module ist
- ob eine Reparatur oder weitere Nutzung möglich ist
- ob die Module aus einem privaten Haushalt oder einem gewerblichen Bereich stammen
- welche Rückgabe- oder Abholstelle zuständig ist
- wie Demontage und Transport organisiert werden
Privathaushalte können Elektroaltgeräte grundsätzlich kostenlos an kommunalen Sammelstellen oder an geeigneten Rücknahmestellen des Handels abgeben. Ob eine konkrete kommunale Stelle Photovoltaikmodule in der betreffenden Stückzahl annimmt, sollte vorab erfragt werden. Für Abholung, Demontage und Transport können gesonderte Kosten entstehen. Bei gewerblich genutzten Modulen richtet sich die Rücknahme unter anderem nach dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens, den vertraglichen Vereinbarungen und den Vorgaben des Elektrogesetzes. Eine pauschal kostenlose Rückgabe für sämtliche Installationsbetriebe und gewerblichen Anlagen lässt sich daraus nicht ableiten.
Fakten rund um die Abfallart Solarmodule
Photovoltaikmodule werden in unterschiedlichen Bauarten hergestellt. Der überwiegende Teil der installierten Module basiert auf kristallinen Siliziumzellen. Daneben gibt es verschiedene Dünnschichttechnologien und flexible Modultypen. Flexible Module bestehen nicht zwangsläufig aus organischen Solarzellen, sondern können ebenfalls silizium- oder dünnschichtbasierte Zelltechnologien enthalten. Das Umweltbundesamt unterscheidet bei der Behandlung insbesondere zwischen kristallinen siliziumbasierten Modulen und Dünnschichtmodulen. Nicht jedes Modul muss bei einem Leistungsabfall vollständig entsorgt werden. Je nach Schadensbild können beispielsweise Anschlussdosen, Kabel oder andere Komponenten ausgetauscht werden. Ob eine Reparatur technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Solarmodule erreichen nicht automatisch eine vollständige Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz. Der Grad der Eigenversorgung hängt unter anderem von Anlagengröße, Stromverbrauch, Sonneneinstrahlung, Netzanbindung und einem gegebenenfalls vorhandenen Stromspeicher ab. Bestimmte Modularten können Stoffe wie Blei- oder Cadmiumverbindungen enthalten. Ob daraus bei einem beschädigten Modul ein konkretes Risiko entsteht, hängt von der jeweiligen Technologie, der Beschädigung und den Umgebungsbedingungen ab. Daher sollten unterschiedliche Modultypen nicht pauschal als schadstoffhaltig oder gefährlich bezeichnet werden. Photovoltaikmodule fallen unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Ordnungsgemäß gesammelte Altmodule müssen einer Erstbehandlung zugeführt werden. Die Elektroaltgeräte-Behandlungsverordnung stellt zusätzliche Anforderungen an Behandlung, Schadstoffentfrachtung und Recycling.
Recyclingwege der Abfallart Solarmodule
Prüfung auf weitere Verwendung
Vor der Behandlung kann geprüft werden, ob ein Modul weiterhin funktionsfähig ist oder nach einer Reparatur erneut verwendet werden kann. Eine Vorbereitung zur Wiederverwendung setzt voraus, dass die technische Sicherheit und Funktionsfähigkeit überprüft und die rechtlichen Anforderungen für eine erneute Nutzung erfüllt werden.
Demontage und sichere Bereitstellung
Die Module werden von der Anlage demontiert und für den Transport vorbereitet. Dabei sind insbesondere elektrische Sicherheit, Bruchschutz und Ladungssicherung zu berücksichtigen. Wechselrichter, Batteriespeicher, Unterkonstruktionen und weitere Anlagenkomponenten werden getrennt erfasst und ihren jeweiligen Behandlungswegen zugeführt.
Erstbehandlung
Altmodule werden einer dafür zugelassenen und zertifizierten Erstbehandlungsanlage zugeführt. Dort werden sie geprüft und für die weitere Aufbereitung vorbereitet. Die Behandlung von Elektroaltgeräten darf nur unter den dafür geltenden rechtlichen Voraussetzungen erfolgen.
Mechanische Aufbereitung
Je nach Modulart können unter anderem folgende Verfahrensschritte eingesetzt werden:
- Entfernen von Anschlussdosen und Kabeln
- Abtrennen von Aluminiumrahmen
- Zerkleinern oder Aufschließen des Modulverbunds
- Abscheiden von Glas
- Trennen metallischer und nicht metallischer Fraktionen
- weitere Behandlung technologieabhängiger Bestandteile
Aufbereitung der Materialfraktionen
Aluminium, Glas und weitere metallische Bestandteile können nach entsprechender Trennung und Aufbereitung geeigneten Verwertungsverfahren zugeführt werden. Ob auch Silizium, Halbleitermaterialien, Kunststoffe oder andere Bestandteile stofflich verwertet werden können, hängt von der Modultechnologie, der Materialqualität und der verfügbaren Anlagentechnik ab. Nicht für eine stoffliche Verwertung geeignete Fraktionen werden anderen zulässigen Verwertungs- oder Entsorgungswegen zugeführt.
Dokumentation
Die übernommenen Mengen und Behandlungswege werden entsprechend den geltenden Nachweis- und Dokumentationspflichten erfasst. Das Elektrogesetz sieht vor, dass Photovoltaikmodule bei bestimmten Mengenmeldungen gesondert von anderen Geräten derselben Kategorie ausgewiesen werden.
REMONDIS bietet Lösungen für die Übernahme, den Transport und die Behandlung ausgedienter Photovoltaikmodule.
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