Regeln

Nur Wörter mit 2 oder mehr Zeichen werden akzeptiert.
Maximal 200 Zeichen insgesamt.
Leerzeichen werden zur Trennung von Worten verwendet, "" kann für die Suche nach ganzen Zeichenfolgen benutzt werden (keine Indexsuche).
UND, ODER und NICHT sind Suchoperatoren, die den standardmäßigen Operator überschreiben.
+/|/- entspricht UND, ODER und NICHT als Operatoren.
Alle Suchbegriffe werden in Kleinschreibung umgewandelt.

Was gehört zur Abfallart Verpackungen, was nicht?

Verpackungen sind Erzeugnisse, die Waren aufnehmen, schützen, handhaben, liefern oder präsentieren. Sie können unter anderem aus Kunststoff, Papier, Pappe, Glas, Metall, Holz oder Materialverbunden bestehen. Ob ein Gegenstand rechtlich als Verpackung gilt, richtet sich nach seiner Funktion und nicht allein nach seinem Material. Je nach Sammel- und Rücknahmesystem können zur Abfallart Verpackungen beispielsweise gehören:

Verpackungen aus Kunststoff

Verpackungen aus Metall

Konservendosen

Styroporverpackungen

Umreifungsbänder

Joghurtbecher und Joghurtdeckel

Kunststoffflaschen

Getränkekartons

Tuben

PET-Flaschen

Glasflaschen

Konservengläser

Versandkartons

Papierverpackungen

Pizzakartons

Produkte und Warenreste

gewöhnliche Gegenstände aus Kunststoff oder Metall

Spielzeug, Haushaltswaren und Elektrogeräte

Papiererzeugnisse ohne Verpackungsfunktion

restenthaltene Lebensmittel

nicht restentleerte Gebinde

Verpackungen mit gefährlichen oder unbekannten Restinhalten

Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen, die einem Pfandsystem zurückgegeben werden können

Mehrwegverpackungen, die weiterhin bestimmungsgemäß eingesetzt werden

medizinische oder infektiöse Abfälle

kontaminierte Betriebsmittel

sonstige Produktionsabfälle

Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da

Sortierhinweise zur Abfallart Verpackungen

Verpackungen sollten entsprechend den örtlichen Vorgaben und dem jeweils vorgesehenen Rücknahme- oder Sammelsystem getrennt erfasst werden. Für private Haushalte gilt im Allgemeinen:

  • restentleerte Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall und Materialverbunden gehören in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack
  • Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton gehören in die Altpapiersammlung
  • Glasverpackungen werden nach den örtlichen Vorgaben über die Altglassammlung erfasst
  • bepfandete Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen werden über das jeweilige Rücknahmesystem zurückgegeben

Das Umweltbundesamt beschreibt die getrennte Erfassung entsprechend: Glasverpackungen werden über die Altglassammlung, Papier- und Kartonverpackungen über die Altpapiersammlung und die übrigen restentleerten Verkaufsverpackungen grundsätzlich über Gelbe Tonne oder Gelben Sack gesammelt. Die Verpackungen müssen nicht ausgespült werden, sollten aber bestimmungsgemäß restentleert sein. Bestandteile aus unterschiedlichen Materialien können getrennt werden, sofern dies ohne größeren Aufwand möglich ist. So können beispielsweise Aluminiumdeckel vom Kunststoffbecher gelöst oder Kartonummantelungen von Kunststoffbechern getrennt werden. Bei Pizzakartons kommt es auf den Zustand an. Saubere oder nur geringfügig verunreinigte Kartonbestandteile können entsprechend den örtlichen Vorgaben über das Altpapier erfasst werden. Stark mit Speiseresten oder Fett verschmutzte Teile sind für die Papierverwertung regelmäßig ungeeignet und müssen anderweitig entsorgt werden. Für Verpackungen aus Gewerbe und Industrie gelten abhängig von Verpackungsart und Füllgut unterschiedliche Rücknahme- und Verwertungspflichten. Transportverpackungen, Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern anfallen, sowie Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter gehören regelmäßig nicht in die haushaltsnahen dualen Sammelsysteme. Fässer, Kanister, Eimer und Säcke sollten nach Materialart und vorherigem Inhalt getrennt gesammelt werden. Verpackungen mit gefährlichen Anhaftungen oder Restinhalten benötigen einen dafür zugelassenen Entsorgungsweg.

Fakten rund um die Abfallart Verpackungen

Verpackungen können nach Material, Funktion, Nutzungsdauer und Anfallort unterschieden werden. Das Verpackungsgesetz kennt nicht lediglich drei Kategorien, sondern unter anderem:

  • Verkaufsverpackungen
  • Versandverpackungen
  • Serviceverpackungen
  • Umverpackungen
  • Transportverpackungen
  • Mehrwegverpackungen
  • Einweggetränkeverpackungen

Versand- und Serviceverpackungen sind besondere Formen der Verkaufsverpackung. Ob Verkaufs- oder Umverpackungen systembeteiligungspflichtig sind, hängt davon ab, ob sie nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern oder vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen.

Verkaufsverpackungen

Verkaufsverpackungen werden typischerweise dem Endverbraucher als Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung angeboten. Dazu gehören beispielsweise Produktverpackungen, Versandverpackungen aus dem Onlinehandel und bestimmte Serviceverpackungen. Nicht jede Verkaufsverpackung gehört automatisch in die Gelbe Tonne. Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton werden über die Altpapiersammlung erfasst, Glasverpackungen über die Altglassammlung und pfandpflichtige Getränkeverpackungen über die vorgesehenen Rücknahmestellen.

Umverpackungen

Umverpackungen enthalten eine bestimmte Anzahl von Verkaufseinheiten oder ermöglichen beziehungsweise unterstützen deren Bereitstellung. Sie können beispielsweise mehrere Einzelverpackungen bündeln oder der Präsentation im Handel dienen. Umverpackungen sind nicht grundsätzlich „unnötige Zusatzverpackungen“. Auch bei ihnen richtet sich die Systembeteiligungspflicht danach, ob sie typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen.

Versandverpackungen

Versandkartons, Versandtaschen, Polstermaterialien und andere für den Versand eingesetzte Bestandteile gelten grundsätzlich als Verkaufsverpackungen. Fallen sie typischerweise bei privaten Endverbrauchern an, sind sie regelmäßig systembeteiligungspflichtig.

Transportverpackungen

Transportverpackungen erleichtern den Transport von Waren, schützen sie vor Transportschäden oder dienen der Transportsicherheit. Sie fallen typischerweise innerhalb der Lieferkette und nicht beim privaten Endverbraucher an. Für sie bestehen besondere Rücknahme- und Verwertungspflichten. Sie werden nicht über die haushaltsnahen dualen Systeme finanziert und gesammelt.

Mehrwegverpackungen

Mehrwegverpackungen sind für mehrere Umläufe vorgesehen. Solange sie weiterhin bestimmungsgemäß genutzt oder einem Mehrwegsystem zurückgegeben werden, handelt es sich nicht um Verpackungsabfall.

Produktverantwortung

Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen müssen sich vor dem Inverkehrbringen an einem oder mehreren Systemen beteiligen. Unternehmen, die in Deutschland gewerbsmäßig verpackte Waren vertreiben oder importieren, müssen sich grundsätzlich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Welche weiteren Pflichten bestehen, hängt von der Verpackungsart ab.

Recyclingwege der Abfallart Verpackungen

Rückgabe und getrennte Sammlung

Verpackungen werden abhängig von ihrer Art über unterschiedliche Systeme erfasst:

  • haushaltsnahe Sammlung über Gelbe Tonne oder Gelben Sack
  • Altpapier- und Altglassammlung
  • Pfandrücknahme
  • gewerbliche Rücknahmesysteme
  • Rückgabe an Hersteller oder Vertreiber
  • betriebliche Sammlung nach Materialfraktionen
  • kommunale oder gewerbliche Annahmestellen

Die Systeme müssen die von privaten Endverbrauchern erfassten restentleerten Verpackungen einer Verwertung nach den Anforderungen des Verpackungsgesetzes zuführen.

Annahmekontrolle

Bei der Annahme kann geprüft werden:

  • ob es sich tatsächlich um Verpackungen handelt
  • aus welchem Material sie bestehen
  • ob sie restentleert sind
  • ob gefährliche Anhaftungen vorhanden sind
  • ob ein Pfand- oder Mehrwegsystem vorgesehen ist
  • ob die Verpackungen dem gewählten Sammelsystem zugeordnet werden dürfen

Ungeeignete Fremdstoffe und nicht restentleerte Verpackungen können zurückgewiesen oder gesondert behandelt werden.

Sortierung von Leichtverpackungen

Gemischt erfasste Leichtverpackungen werden in Sortieranlagen in unterschiedliche Materialfraktionen getrennt. Hierzu können mechanische, magnetische, optische und manuelle Verfahren eingesetzt werden. Mögliche Sortierfraktionen sind beispielsweise:

  • Eisenmetalle
  • Aluminium
  • Getränkekartons
  • verschiedene Kunststoffarten
  • Kunststofffolien
  • Mischkunststoffe
  • Sortierreste

Das Umweltbundesamt bestätigt, dass Leichtverpackungen aus Gelber Tonne und Gelbem Sack in Sortieranlagen in verschiedene Materialfraktionen getrennt werden.

Aufbereitung von Papier, Pappe und Karton

Geeignete Papier- und Kartonverpackungen können nach Sortierung und Entfernung von Fremdstoffen für die Papierherstellung aufbereitet werden. Starke Verschmutzungen, Beschichtungen, Nassfestmittel und fest verbundene Materialkombinationen können die Verwertungsmöglichkeiten einschränken.

Aufbereitung von Glasverpackungen

Glasverpackungen werden nach Farben getrennt, von Fremdstoffen befreit und zerkleinert. Geeignete Glasfraktionen können anschließend in der Glasherstellung eingesetzt werden. Keramik, Porzellan, Trinkgläser, Fensterglas und hitzebeständiges Glas gehören nicht in die gewöhnliche Altglassammlung, da sie andere Materialeigenschaften besitzen.

Aufbereitung von Metallverpackungen

Eisenhaltige Metalle können magnetisch abgeschieden werden. Aluminium und weitere nichtmagnetische Metalle werden mit geeigneten Trennverfahren separiert. Die aufbereiteten Metallfraktionen können abhängig von Qualität und Zusammensetzung metallurgischen Verwertungsverfahren zugeführt werden.

Aufbereitung von Kunststoffverpackungen

Kunststoffverpackungen werden nach Kunststoffart, Form, Farbe und Qualität sortiert. Geeignete Fraktionen können zerkleinert, gewaschen, getrennt, aufgeschmolzen und zu Rezyklaten aufbereitet werden. Nicht jede Kunststoffverpackung kann stofflich verwertet werden. Einschränkungen können sich insbesondere ergeben durch:

  • Materialverbunde
  • dunkle oder schwer erkennbare Kunststoffe
  • starke Verschmutzungen
  • ungeeignete Additive
  • geringe oder schwankende Materialqualität
  • fehlende Absatzmöglichkeiten
  • technische Anforderungen der Aufbereitungsanlage

Getränkekartons und Verbundverpackungen

Getränkekartons und andere Verbundverpackungen bestehen aus mehreren Materialschichten. In dafür geeigneten Verfahren können einzelne Bestandteile voneinander getrennt und weiterbehandelt werden. Ob alle Bestandteile stofflich genutzt werden können, hängt von Aufbau, Sortierung und verfügbarer Anlagentechnik ab.

Vorbereitung zur Wiederverwendung

Mehrwegfähige Verpackungen, Paletten, Kisten und Behälter können geprüft, gereinigt und gegebenenfalls repariert werden. Bei ausreichender Funktionstüchtigkeit können sie erneut eingesetzt werden.

Behandlung von Restfraktionen

Nicht stofflich verwertbare Verpackungsbestandteile und Sortierreste können abhängig von ihrer Zusammensetzung anderen zulässigen Verwertungs- oder Entsorgungsverfahren zugeführt werden.

Das Verpackungsgesetz verlangt für die von den Systemen gesammelten Verpackungen vorrangig eine Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein Recycling. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede einzelne Verpackung vollständig recycelt werden kann.

Jetzt Entsorgungsangebot anfordern

Bei Verpackungen ist REMONDIS in allen Punkten ein versierter Partner, auch in Sachen Lizensierung.

Sprechen Sie mit uns

Standorte REMONDIS-Gruppe

Die Adressen aller REMONDIS-Unternehmen und -Niederlassungen weltweit finden Sie unter:

remondis-standorte.de