Hintergründe zum CO2-Preis für Abfallverbrennung
Zum 1. Januar 2024 wurde die Abfallverbrennung in das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) aufgenommen und unterliegt damit der CO2-Bepreisung.
Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Damit Deutschland dieses Ziel erreichen kann, wurde die CO2-Bepreisung als ein wichtiges Instrument identifiziert. Das Grundprinzip ist wie folgt: Jeder, der bei der Verbrennung von Brennstoff CO2 freisetzt, muss dafür Emissionszertifikate erwerben. Das Recht, die Atmosphäre mit CO2 zu belasten, erhält dadurch einen Preis. Diese zusätzlichen Kosten trägt der Abfallerzeuger.
CO2-Preis für alle fossilen Brennstoffe
Zum Start des nationalen Emissionshandels wurden zunächst die Hauptbrennstoffe Benzin, Erdgas, Heizöl und Diesel mit einem CO2-Preis belegt. Unternehmen, die mit einem dieser Brennstoffe handeln, müssen seit dem 1. Januar 2021 dafür einen Preis für den fossilen CO2-Anteil im Abgas der Verbrennung bezahlen.
Am 16. November 2022 ist das geänderte Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft getreten. Das bedeutet konkret: Seit 2023 ist der CO2-Preis auch für die Kohleverbrennung verpflichtend. Ab 1. Januar 2024 wurde die thermische Behandlung von Abfällen in das BEHG aufgenommen und unterliegt damit der CO2-Bepreisung. Zum gleichen Zeitpunkt tritt auch die Erhöhung des CO2-Preises für bestimmte fossile Treibstoffe, Heizöl und Gas in Kraft.
Mit dieser Ergänzung des BEHG werden künftig alle fossilen Brennstoffemissionen Bestandteil des Emissionsbudgets sein. Nach Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung muss das nationale Emissionsbudget jährlich und kontinuierlich sinken.
Wie sich der CO2-Preis entwickelt
Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung beschlossen, wie viel künftig für CO2-Emissionen gezahlt werden muss. Dies ist dann ab 2024 auch für Betreiber von thermischen Abfallbehandlungsanlagen verpflichtend: Um CO2 emittieren zu dürfen, müssen sie sogenannte Emissionszertifikate erwerben.
Um allen Beteiligten während der Einführungsphase des nationalen Emissionshandels Planungssicherheit zu gewährleisten, startete das System mit vordefinierten Festpreisen, die im Zeitraum 2021-2025 kontinuierlich ansteigen:
| 2021 | 25 €/t CO2 | |
| 2022 | 30 €/t CO2 | |
| 2023 | 30 €/t CO2 | |
| 2024 | 45 €/t CO2 | |
| 2025 | 55 €/t CO2 |
Ab 2026 wird der Preis sich dann durch Versteigerung von begrenzt verfügbaren CO2-Zertifikaten bilden. Im ersten Jahr der Versteigerungsphase (2026) werden Zertifikate zwischen einem Mindestpreis und einem Höchstpreis auktioniert. Innerhalb dieser vorgegebenen Spanne bildet sich der Preis je nach Nachfrage am Markt.
Nach dem aktuellen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes sollen die folgenden Regelungen gelten:
Für die Jahre 2026 und 2027 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt.
Nach vollständiger Versteigerung der jeweiligen Gesamtversteigerungsmenge verkauft die beauftragte Stelle Emissionszertifikate im Jahr 2026 zu einem Überschussmengenpreis von 68 Euro pro Emissionszertifikat und im Jahr 2027 zu einem Überschussmengenpreis von 73 Euro pro Emissionszertifikat.
Weitere Emissionszertifikate für das Jahr 2026 zu einem Nachkaufmengenpreis von 70 Euro pro Emissionszertifikat und für das Jahr 2027 zu einem Nachkaufmengenpreis von 75 Euro pro Emissionszertifikat.
Grundsätzlich gilt dabei: Je weniger Ausstoß von Treibhausgasen erlaubt ist, desto knapper und teurer werden die Zertifikate. Steigt der Preis, wird auch der finanzielle Anreiz immer größer, einerseits CO2-Emissionen zu vermeiden und andererseits in den Klimaschutz zu investieren.
Ziel des BEHG ist es, diejenigen, die über den Ausstoß des CO2 die Letztentscheidungshoheit haben (d.h. die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen), durch wirtschaftlichen Druck anzuhalten, ihre – bisher Heiz- und Kraftstoffverbräuche – Abfallmenge zu senken. Diese Beteiligten nehmen jedoch nicht direkt am Emissionshandel teil.
Nach dem Willen des Gesetzgebers werden die mit dem Erwerb und der Abgabe der erforderlichen Zertifikate verbundenen Kosten vom Inverkehrbringer (= „Verantwortlichem“, „Anlage“) bis zum Endkunden weitergegeben. Durch diese Kostenweitergabe soll der Endkunde zur Einsparung entsprechender Emissionen motiviert werden.
Wie hoch die CO2-Gesamtkosten pro Tonne Abfall sein werden, hängt von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren ab, zum Beispiel Emissionsfaktor, Heizwerte der eingesetzten Abfälle, biogenem Anteil.
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